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Experten-Antwort

Erbschaft , Anrechnung bei Witenrente nach neuem Recht ?

von Pusteblume28.11.2022 | 15:17
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6 Antworten

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Guten Tag zusammen , Ich erhalte eine Witwenrente nach neuem Recht ! Meine Mutter hat mich als Begünstigte in ihrer Lebensversicherung angegeben. Wird mir im Leistungsfall die Versicherungsumme angerechnet? Hoffe natürlich meine Mama kann ihr Geld in ein paar Jahren selber ausgeben :-) Wie sieht es generell in einem Erfall aus , wird mir dann etwas angerechnet? Ich bedanke mich im voraus und hoffe auf klare Antworten! Alles Gute Pusteblume

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pusteblume,

eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Ob und inwieweit es sich bei den Einnahmen aus Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall um Vermögenseinkommen nach § 18a Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a oder b SGB IV handelt, hängt von der steuerrechtlichen Beurteilung ab.

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5 Antworten

Auch hieram 28.11.2022 | 16:14
Hallo. Wenn Du der Begünstigte bist ist es Dein Geld. Da kannst Du nichts von erben. Wo es bei Dir angerechnet wird und wie kommt drauf an was für eine Sozialleistung Du bekommst.
Sinaam 28.11.2022 | 18:49
Eine Verfügung vor dem Tod ist wie eine Schenkung, auch wenn diese erst im Todesfall ausgezahlt wird. Es ist kein Nachlassvermögen und zählt auch nicht dazu.
Berndam 28.11.2022 | 19:42
Auf die Witwenrente werden nur die Erträge angerechnet. Haben Sie das Leben Ihrer Mutter versichert? Oder Hat Ihre Mutter ihr eigenes Leben versichert und Sie bekommen unabhängig einer evtl. zufallenden Erbschaft das Todesfallkapital?
Abschlägeam 28.11.2022 | 21:02
Hallo Pusteblume, da auch Sie ja auf ein noch recht langes Leben Ihrer Mutter hoffen, könnten Sie auch einfach abwarten, welche Gesetzgebung dann im Fall des Falles gilt. Da ändert sich ja ständig irgendwas... Und was einen Erbfall im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung betrifft, erklärt Ihnen ein Fachanwalt für Erbrecht, damit hat die Rentenversicherung nichts zu tun. Die interessiert dann nur (nach heutiger Gesetzeslage) ob Sie Einkünfte aus Kapitalerträgen haben. Und ob diese LV dann dazu gehören würde, entscheidet das zuständige Finanzamt, denn nur das, was lt. dem dann Kapitalerträge sind, wird dann als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Also hier eher einen Steuerberater oder das FA direkt fragen, ist aktuell immer noch kein Rententhema. Hoffen wir also mal, dass Ihre Mutter selbst von der LV profitieren darf und Sie sich dann nur noch um den verbliebenen Rest kümmern müssten :-) . Wobei Sie sich hier dann aber auch im Sinne Ihrer Mutter rechtzeitig informieren sollten, auf welche der Renten, die sie bezieht, dann evtl. etwas angerechnet werden würde. Da könnte dann eine Beratung auch bei der zuständigen DRV Ihrer Mutter hilfreich sein. Eine schöne Advents- und Weihnachtszeit und alles Gute!
Pusteblumeam 29.11.2022 | 08:29
Danke für die Antworten :-) Die Lebensversicherung, von der ich spreche, gehört meiner Mutter . Ich bin nur als Begünstigte im Todesfall angegeben ! Da meine Mutter, im Bezug auf ihr Ableben, gerade alles klären möchte, gehört die Lebensversicherung auch dazu. Nach neuem Witwenrecht wird ja so einiges angerechnet! Wünsche einen schönen Tag Gruß Pustebmume
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