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Experten-Antwort

erbschaft bei erwerbsminderung

von fragend26.04.2022 | 15:09
2455 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, zählt Erbschaft dazu bei voller EM Rente? Ist ja kein Hinzuverdienst in diesem Falle? Kein Bezug von Grundversorgung oder ähnlichem. Mit freundlichen Grüßen Fragend

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo fragend,

eine Erbschaft zählt nicht als Einkommen und wird somit auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo fragend,

auch im Falle eines Anspruchs auf den Grundrentenzuschlag wird eine Erbschaft nicht darauf angerechnet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Wie bitte!am 26.04.2022 | 15:21
Warum soll das angerechnet werden---wäre ja nochmal schöner.... Wenn einer Miete für seine Eigenwohnung bekommt...geht das die DRV auch nichts an....solange es nicht gewerblich ist....das selbe gilt für Dividendeneinahmen...
Berndam 26.04.2022 | 22:28
Sofern Sie nicht gerade einen (Anteil an einem) Gewerbe- oder Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb erben oder durch zusätzliches Einkommen die Einkommensgrenze des Grundrentenzuschlags überschreiten, ändert sich nichts für Sie in Bezug auf die Rente. Das Erbe an sich wirkt sich auf die Rente jedenfalls nicht aus.
Fragendam 27.04.2022 | 00:01
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Danke für die Antwort. Falls meine Erwerbsminderungsrente doch durch die DRV erhöht wird( sind ja alle Renten am prüfen bezüglich Grundrente) Wäre das dann von Belang für mich? Diese wird ja automatisch angepasst sofern ich weiß...
Deutsche Rentenversicherung
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