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Experten-Antwort

Erbsminderungsrente

von Gabi31.07.2023 | 11:43
256 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann ist Jahrgang 1962 , er hat viele Erkrankung z.b. Nierenerkrankung Stadion 4, neurologische Probleme und Depressionen. Hätte er jetzt die Möglichkeit die volle Rente zu erhalten wenn ich das beantrage?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.07.2023 | 12:26

Hallo Gabi,
Ihr Mann kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn er bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Kann er unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich arbeiten,  erfüllt er die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen, eventuell werden weitere Gutachten angefordert.
Ferner muss Ihr Mann die allgemeine Wartezeit erfüllen und es müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit  Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Voraussetzungenam 31.07.2023 | 11:50
Wenn Sie nicht die rechtliche Vertreterin Ihres Mannes sind, muss er den Antrag selbst stellen. Unterstützen können Sie ihn natürlich in der Antragstellung. Hier auf ihre-vorsorge.de sind die Voraussetzungen für die teilweise sowie für die volle EMR ganz gut dargestellt. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsmind… Vielleicht hilft Ihnen das ja weiter. Kurzum: für eine volle EMR besteht die medizinische Voraussetzung, dass der Versicherte dem allgem. Arbeitsmarkt keine 3 Std mehr am Tag zur Verfügung stehen kann. Und es gibt versicherungsrechtliche Voraussetzungen, u. a. dass während der letzten 5 Jahre 3 Jahre Beiträge eingezahlt wurden. Nach dem, was Sie schildern, werden wir Ihnen also nicht sagen können, ob eine volle EMR gezahlt werden kann.
Königam 31.07.2023 | 12:47
Was die medizinische Seite angeht, sprechen Sie mit den behandelnden Ärzten, die die Chancen auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente sicher besser beurteilen können, als medizinische Laien in einem Forum. Gewissheit haben Sie allerdings erst dann, wenn der zuständige Rententräger über den Antrag entschieden hat.
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