Hallo Gabi,
Ihr Mann kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn er bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Kann er unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich arbeiten, erfüllt er die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen, eventuell werden weitere Gutachten angefordert.
Ferner muss Ihr Mann die allgemeine Wartezeit erfüllen und es müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung