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erbwerbsminderungsrente bewilligt

von indigo18.02.2008 | 14:42
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, meinem Antrag auf Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird wohl jetzt seitens der DRV entsprochen werden, nachdem ein Gutachten, das vom Sozialgericht in Auftrag gegeben wurde, wohl auch die DRV überzeugt hat. Zur Ausgangssituation: Eintritt der Erwerbsminderung war 2001, Antrag der Rente Ende 2004. Der Streit jetzt zog sich also über 3,5 Jahre. Dafür erhalte ich ja jetzt eine Nachzahlung (da das ja bestimmt nicht wenig ist: wird das auch verzinst?). Ich habe seit 2001 ALG bezogen, wird mir das dann bis 2004 oder bis 2001 abgezogen von der Nachzahlung? Und was ist mit dem KV-Beitrag, ich war bisher in der Familienversicherung meiner Frau mitversichert, muss ich trotzdem den KV-Beitrag von knapp 10% nachzahlen rückwirkend bis 2004? Bei der DRV kann mir keiner Auskunft darüber geben wie hoch die Rente sein wird. Kann ich das UNGEFÄHR ablesen an meinem letzten Bruttogehalt in 2001? (knapp 3500 EUR) Ich habe 30 Jahre lang durchgehend gearbeitet. Wie verhält sich das dann weiterhin mit der Zurechnungszeit - wird dann einfach der Durchschnitt meiner bisherigen Einzahlungen genommen und so getan als hätteich zu diesem Durchschnitt weiter eingezahlt bis 60 ? und noch eine wichtige frage: Wie lange dauert das jetzt von der Anerkennung der DRV bis zur tatsächlichen Auszahlung der ersten Rente und der Nachzahlung? Ich nehme an ich muss ja erstmal meine Klage am Sozialgericht zurücknehmen? sorry sind ein paar mehr fragen geworden, aber das ist sehr wichtig für mich. vielen dank schonmal!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "bekiss".

13 Antworten

indigoam 18.02.2008 | 18:48
Wird überhaupt bis 2004 (antragsstellung) nachgezahlt oder bis 2001 wo tatsächlich der Eintritt der Erwerbsminderung war?
bekissam 19.02.2008 | 06:58
Die Rente beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung, da der Antrag verspätet gestellt worden ist. Die ab Rentenbeginn bezogenen Leistungen anderer Leistungsträger werden im Wege von Ersattungsansprüchen aus der Nachzahlung befriedigt. Dabei ist die Erstattung im Regelfall auf die tägliche anteilige Rente begrenzt. Eine ungefähre Höhe der Rente kann Ihnen nur die Glaskugel nennen oder der Rentenbescheid. Das gilt auch für die Bearbeitungszeit. Alles andere wäre unseriös oder unmöglich. Die Zurechnungszeit fließt mit einem Durchschnittswert in die Rentenberechnung ein. Der Durchschnitt ergibt sich aus den bereits in Ihrem Konto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. Näheres zur Zurechnungszeit finden Sie in der Broschüre "Rente: Jeder Monat zählt" der Deutschen Rentenversicherung. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
Dämpferam 19.02.2008 | 11:36
Ihre Nachzahlung wird wahrscheinlich in voller Höhe mit ihrem Arbeitslosengeld/Krankengeld verrechnet werden, sodass sich Ihre Frage nach einer eventuellen Verzinsung erübrigt hat.
uweam 19.02.2008 | 12:47
Bei mir hatte der Vorgang 8 Wochen gedauert, die Zeiten können aber stark schwanken, da die DRVauch auf die Zuarbeit der einzelnen Sozialträger (Arbeitsamt, Arge, Krankenkasse, Sozialamt) angewiesen ist.
Antoniusam 19.02.2008 | 15:21
"Bei der DRV kann mir keiner Auskunft darüber geben, wie hoch die Rente sein wird....." Wie bitte ? Sie können jederzeit eine schriftliche Rentenauskunft anfordern. Ein paar Tage später haben Sie Klarheit. (Haben Sie eigentlich noch nie eine Rentensuakunft erhalten ? Diese Mitteilungen werden seit einigen Jahren regelmäßig an die Versicherten verschickt.)
indigoam 19.02.2008 | 15:41
seltsamerweise habe ich in den letzten Jahren keine Auskunft mehr erhalten..
Antoniusam 19.02.2008 | 16:02
Sie können aber JEDERZEIT eine anfordern. (Postkarte genügt !) MfG
indigoam 19.02.2008 | 16:24
ja aber ich habe mit der sachbearbeiterin telefoniert und auch mit anderen auskunftsstellen und die meinten dass solange das nicht beim Sozialgericht erledigt ist ich keine Auskunft bekommen könne. Was soll ich tun?
indigoam 19.02.2008 | 18:29
an wen wende ich mich am besten? Direkt bei der DRV in Berlin oder hier bei einer örtlichen Beratungsstelle? vielen dank
Antoniusam 19.02.2008 | 18:19
Während meines eigenen damaligen Rentenverfahrens - ebenfalls mit Klage - bekam ich anstandslos eine Rentenauskunft, sogar mit einem ausführlichen Versicherungsverlauf. Darin standen zwar nur zirka-Beträge aber zur Vorab-Orientierung hat´s gereicht. Warum man sich bei Ihnen so anstellt, weiß ich nicht. Sie sollten Ihre Bitte auf jeden Fall schriftlich äußern. Telefonisch wird man leicht abgewimmelt. MfG
Antoniusam 19.02.2008 | 20:19
Beides ist möglich. In der örtlichen Beratungsstelle können Sie noch weitere Fragen klären, sofern vorhanden. MfG
Schadeam 20.02.2008 | 13:49
bei der ganzen Sache erstaunt mich, dass Sie, wenn Sie seit 2001 erwerbsgemindert sind, erst 2004 die Rente beantragt haben, heute noch um die Rente prozessieren und (angeblich) nicht wissen um welche Rentenhöhe es geht. Das klingt schon komisch? In der Regel wissen die Rentenbewerber ganz genau um welchen Rentenbetrag sie streiten.
indigoam 20.02.2008 | 15:47
Ihnen die Umstände zu erklären würde den Rahmen hier sprengen - für Aussenstehende dürfte es in der tat seltsam aussehen.
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