Hallo User Basti,
wie Ihnen User Ehrlich bereits mitgeteilt hat, sollten Sie es aus Gründen des Anstandes Ihrem Arbeitgeber den Rentenbezug mitteilen.
Da Sie verpflichtet sind, die Beschäftigungsaufnahme Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen, und die Deutsche Rentenversicherung dann Ihren Arbeitgeber anschreibt, wird er spätestens bei dem Anschreiben erfahren, dass Sie eine Rente beziehen.