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Experten-Antwort

Erfahrungen Bearbeitungszeit für Verlängerung befristete EM Rente!!

von EMRentner14.06.2012 | 15:20
5109 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag allen!! Wie lange dauert die Bearbeitung für die Verlängerung einer befristeten EM Rente. Wer hat Erfahrungen. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EMRentner,

die Frage läßt sich nicht allgemein beantworten. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Überprüfungen im Einzelfall (u. a.neue Begutachtung erforderlich oder Veränderung der gesundheitlichen Situation etc.) und damit sehr unterschiedlich.

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7 Antworten

Jockelam 14.06.2012 | 15:27
Hallo, die Bearbeitungszeit variiert zwischen wenigen Tagen und -im längsten Fall- einigen Monaten. Je nachdem, ob ggf. noch Arztberichte angefordert werden müssen oder eine Begutachtung notwendig ist. Eine grds. Aussage darüber lässt sich ncht treffen.
Erbseam 14.06.2012 | 16:19
Sollte die Verlängerung der EM-rente abgelhent werden und Sie dann in den Widersporuch und anschl. noch vors Sozailgericht gehen dauert deas ganze viele JAHRE !
Sozialröchler?am 14.06.2012 | 20:45
Der Versand der Formulare erfolgt bei den Regionalträgern, die auf den Wegfall hinweisen, ca. 5 Monate vor dem Wegfallmonat. Diese Zeit sollte im Normalfall gut ausreichen, den Bescheid rechtzeitig zu erhalten.
Christiane Kiewelam 14.06.2012 | 22:09
Mein Mann hat den Verlängerungsantrag im Mai 2011 gestellt. Übrigens unter Beifügung aller ärztlichen Befundberichte. Nach 4 Monaten hat die RV unseren Hausarzt angeschrieben und sich sämtliche Befundberichte nochmals zuschicken lassen.... Seitdem beschäftigen die sich mit dem "Fall", verlängern immer um nur einen Monat und eine Entscheidung ist nicht in Sicht.
EmRentneram 15.06.2012 | 08:53
Verlängerung immer nur um einen Monat.Ich denke man kann EM Rente insgesamt nur drei mal verlängern, und dann geht sie in Regelrente über.
Kronacheram 15.06.2012 | 12:28
Es handelt sich bei dieser Verfahrensweise der RV um einen absoluten Sonderfall und nur um eine überbrückende bzw. vorrübergehende Rentenweiterzahlung unter Vorbehalt und zwar solange , bis im Rentenverlängerungsverfahren von der RV dann entschieden wurde und die Verzögerung der Entscheidung durch die RV ( und nicht durch den EM-Antragsteller ) zu vertreten ist. Es handelt sich eben nicht bei dieser Art der Rentenweiterzahlung von Monat zu Monat um die " normale " Rentenverlänegrung . Dies kann aber auch mehr als nur 3 x geschehen. Befristete EM-Renten können von der RV so oft wie nötiig verlängert werden ( 5 x, 8 x , 10 x oder sonst wie oft ) - längstens und insgesamt aber nur für 9 Jahre. Erst danach gibt es die unbefr. Rente oder gar keine mehr..
Sozialröchler?am 15.06.2012 | 19:51
Zitat von Christiane Kiewel anzeigenausblenden
Auch wenn es im Interesse des Betroffenen ist: Eine gesetzeswidrige oder besser gesetzesfreie Verfahrensweise, denn selbst für eine Vorschusszahlung müsste der Anspruch dem Grunde nach bereits festgestellt sein. Aus diesem Grunde wird bei den meisten Rentenversicherungsträgern nicht so verfahren.
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