Hallo memyself,
erster Ansprechpartner sollte immer die Klinik sein - wenn man dort das Gespräch sucht, lassen sich eventuell unzutreffende (oder vielleicht auch durch Missverständnisse entstandene?) Aussagen vielleicht schon einfach korrigieren. Wenn das nicht möglich sein sollte, steht es Ihnen frei, Ihren RV-Träger über die Ihrer Meinung nach unzutreffenden Angaben zu informieren. Letztlich kommt es aber auch darauf an, um welche Auswirkungen es eigentlich geht:
Nicht jede Aussage im Entlassungsbericht hat ja Konsequenzen für einen folgenden oder künftigen Leistungsanspruch. Und bei der Entscheidung über einen Rentenanspruch wird nicht nur der Entlassungsbericht herangezogen - die tatsächliche und im Bericht vielleicht nicht korrekt dargestellte gesundheitliche Einschränkung kann auch durch andere ärztliche Befunde belegt werden.