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Experten-Antwort

Erfinderprämie verstorbener Ehegatte

von L.B.27.07.2024 | 15:40
306 Ansichten
3 Antworten
Ich habe eine Erfindervergütung von meinem verstorben Ehepartner bekommen. Wird diese einmalige Prämie auf die Witwenrente angerechnet. Also zählt sie zum Einkommen. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2024 | 15:54

Hallo L.B., 

 

die Anrechnung von Einkommen hängt von der Art des Einkommens und den gesetzlichen Regelungen ab, unter anderem auch davon, ob Sie bis zum 31.12.2001 geheiratet haben und wenigstens einer der beiden Ehepartner vor dem 01.01.1962 geboren ist.

In der Regel werden Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit angerechnet, gegebenenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sowie bestimmte Sozialleistungen, jedenfalls solange dieses Einkommen einen Freibetrag von derzeit 1038,05 Euro monatlich übersteigt.

Einmalige Zahlungen wie Erfindervergütungen werden allerdings oft anders behandelt als regelmäßige Einkünfte.In vielen Fällen werden diese nicht auf die Witwenrente angerechnet,da sie nicht als regelmäßiges Einkommen gelten.

 

Wir empfehlen Ihnen, für die Klärung dieser Situation einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

 

2 Antworten

Du meine Güte am 27.07.2024 | 18:16
Was es alles gibt.
Frankaam 27.07.2024 | 19:12
Du meine Güte schrieb

Was es alles gibt.

Ja, gibt es. Mein Großvater selig war Technischer Direktor eines großen Konzerns, hatte auch Erfindungen und hielt Patente. Das wurde honoriert.
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