Hallo L.B.,
die Anrechnung von Einkommen hängt von der Art des Einkommens und den gesetzlichen Regelungen ab, unter anderem auch davon, ob Sie bis zum 31.12.2001 geheiratet haben und wenigstens einer der beiden Ehepartner vor dem 01.01.1962 geboren ist.
In der Regel werden Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit angerechnet, gegebenenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sowie bestimmte Sozialleistungen, jedenfalls solange dieses Einkommen einen Freibetrag von derzeit 1038,05 Euro monatlich übersteigt.
Einmalige Zahlungen wie Erfindervergütungen werden allerdings oft anders behandelt als regelmäßige Einkünfte.In vielen Fällen werden diese nicht auf die Witwenrente angerechnet,da sie nicht als regelmäßiges Einkommen gelten.
Wir empfehlen Ihnen, für die Klärung dieser Situation einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Was es alles gibt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.