Hallo,
zu diesem Sachverhalt kann die Rentenversicherung keine Stellung nehmen, da es sich eher um ein arbeitsrechtliches Problem handelt. Die Entlassungsbescheinigung dient dazu dem Arbeitgeber zu bestätigen, dass Sie sich im genannten Zeitraum in der medizinischen Rehabilitation befunden haben. Eine Mitteilung über den weiteren Gesundheitszustand ist dabei nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen