Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erfüllung der Wartezeit für EU-Rente

von Christian Koth09.08.2007 | 10:19
2292 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Für den Anspruch an die gesetzliche EU-Rente gilt abweichend von der Regel "Die letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge!": Wenn vor dem 1. Januar 1984 die allegemeine Wartezeit erfüllt ist, bleibt der Anspruch auf EU-Rente erhalten. Meine Frage: Kann ich durch Nachzahlung von Beiträgen für die Erfüllung dieser Wartezeit vor dem 1. Januar 1984 diesen Anspruch auch erlangen? Zum Beispiel in dem Fall, dass ich zukünftig nicht mehr pflichtversichert bin, sondern auf Grund von Freiberuflichkeit freiwillig rentenversichert? Für eine Antwort wär' ich sehr dankbar. Freundliche Grüße Christian Koth

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 09.08.2007 | 11:54

Die Nachzahlung für Zeiten einer schulischen Ausbildung, die nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, wäre in Ihrem Fall vermutlich die einzige Möglichkeit gewesen, Beiträge nachzuzahlen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur noch, wenn Sie noch keine 45 Jahre alt sind.

Moderatoren-Antwortam 09.08.2007 | 15:12

Die Expertenantwort muss berichtigt werden.

Die nach einer Sondervorschrift nachgezahlten freiwilligen Beiträge für Zeiten vor 1984 werden nur berücksichtigt, wenn sie vor dem 1. Januar 1984 tatsächlich gezahlt worden sind bzw. als im Zeitpunkt einer vor dem 1. Januar 1984 erfolgten Bereiterklärung als gezahlt gelten.

Dies bedeutet, dass die Wartezeit von 60 Monaten vor 01.01.1984 nicht mit nachgezahlten freiwilligen Beiträgen für nicht anrechenbare Zeiten der Schulausbildung erfüllt werden kann.

3 Antworten

no nameam 09.08.2007 | 10:54
Das stimmt so nicht ganz... § 241 SGB VI sagt, dass die 36/60-Belegung (in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der EM drei Jahre Pflichtbeiträge) nicht erfüllt sein muss, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bis zum 01.01.1984 erfüllt ist UND seit dem 01.01.1984 bis zum Eintritt der EM jeder Monat mir einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Außerdem können Sie keine Beiträge für 1983 mehr nachzahlen. Freiwillige Beiträge können für ein Jahr nur bis zum 31.03. des Folgejahres nachgezahlt werden. Also z. B.: wenn Sie Beiträge für 2007 nachzahlen wollen (egal für welchen Monat), so müssen diese spätestens am 31.03.2008 gezahlt sein.
Christian Kotham 09.08.2007 | 11:45
Das stimmt wohl so auch nicht ganz: Eine Nachzahlung für nicht belegte Ausbildungszeiten ist möglich, so lange man das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen davon gab es bis zum 31. Dezember 2004 (hm, und der ist vorbei) SGB Vi §207. Damit hat sich meine Frage erledigt
Unbekanntam 09.08.2007 | 12:14
Wäre ja zu schön um wahr zu sein, dass man zig Jahre zurückzahlen kann. Das ist genauso, wenn man irgendwo eine Versicherung abschließt und erst den Beitrag zahlen braucht, wenn einem was passiert ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026