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Experten-Antwort

Ergänzende Altersvorsorge mittels Deferred Compensation / Betriebsrente

von VM30.10.2015 | 09:56
1600 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, als Ergänzung zu meiner gesetzlichen Rente habe ich das Modell "Deferred Compensation" gewählt. Zum frühstmöglichen Zeitpunkt (60 Jahre) der Auszahlung bin ich noch berufstätig und zwar in der Aktivphase meiner Altersteilzeit. Aus einem früheren Arbeitsverhältnis habe ich ebenfalls einen Anspruch auf eine sog. Betriebsrente mit Kapitalwahlrecht (Einmalzahlung / lebenslange Monatsrente) - der frühstmögliche Leistungsbeginn wäre mit ebenfalls mit 60 Jahren möglich. Ich bin derzeit freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankversicherung und werde als Rentner daher pflichtversichertes KVdR-Mitglied sein. Nun meine Fragen: Wie erfolgt die nachgelagerte Besteuerung bei Deferred Compensation und mit welchen Sozialversicherungsabgaben muss ich rechnen? Wie erfolgt die Besteuerung der Betriebsrente und mit welchen Abgaben zur Sozialversicherung muss ich rechnen? Oder soll ich generell mit der Auszahlung der Leistungen warten bis ich die Altersrente als besonders langjährig Versicherter erreicht habe? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen bereits an dieser Stelle.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2015 | 11:33

Hallo VM,

bezüglich steuerrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, das Finanzamt oder andere steuerberatende Berufsträger.

Fragen zur Auswirkungen Ihrer privaten/ betrieblichen Altersvorsorge bei der Krankenversicherung können Ihnen nur von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erläutert werden.

1 Antworten

Jürgen W. am 30.10.2015 | 19:42
Bei einer Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung (arbeitnehmerfinanzierte Altersversorgung, auch Deferred Compensation genannt) verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts zugunsten einer Altersvorsorgezusage. Das heißt dann, Deferred Compensation-Rente (so nenn ich sie mal) ist bei Auszahlung voll zu versteuern. Als gesetzlich Krankenversicherter sind volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Betriebsrente aus dem früheren Arbeitsverhältnis wird ebenfalls mit den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt werden. Wie die Besteuerung hier erfolgt, kann ich nicht sagen. Würde mich freuen, wenn ein anderer Forumsteilnehmer meine Angaben ergänzen und ggf. berichtigen kann.
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