Hallo Kleeblatt,
zunächst können auch nach der Reha-Maßnahme weiterhin Nachsorgeleistungen, die von der Rentenversicherung gezahlt werden in Anspruch genommen werden. Ob hierdurch allerdings eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes Ihrer Mutter eintrifft, bleibt abzuwarten.
Haben Sie weiterhin bereits über eine Erwerbsminderungsrente nachgedacht, um zumindest finanzielle Einbußen durch die Unterbringung im Pflegeheim und Verdienstausfall abzumildern? Lassen Sie sich hierzu in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten. Sollte Ihre Mutter nicht in der Lage sein, an einem solchen Gespräch teilzunehmen, können auch Sie oder eine andere Person in Vollmacht für Ihre Mutter vorsprechen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung