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Experten-Antwort

Ergänzung der Rentenbeiträge bei ALG 1 + vorgezogene Rente bei ALG 1

von C_P21.04.2024 | 21:07
397 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich habe 2 Fragen: 1. Beim Bezug von ALG 1 übernimmt die Arbeitsagentur 80 % der früheren Rentenbeiträge, so weit hab ich das verstanden. Ich möchte vermeiden dass sich der Bezug von ALG 1 nachteilig auf meine spätere Rente auswirkt. Kann ich die 'fehlenden' 20 % selbst nachzahlen? Und wenn ja, welchen Antrag muss ich dazu stellen? 2. Um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden hat mir mein AG eine Abfindung angeboten (ja, ich hab mit der BfA schon alles geklärt was damit zusammenhängt und brauche keine Beratung dazu). Meine Frage dazu: Von dieser Abfindung könnte ich ja eine Sonderzahlung leisten um einen um z.B. 4 Monate vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen. Nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses beziehe ich ALG 1 und suche natürlich eine neue Stelle. Wenn ich keine finde - kann dann die BfA verlangen, dass ich zu dem vorgezogenen Zeitpunkt in Rente gehe oder kann ich dann auch entscheiden, weiterhin einen neuen Job zu suchen und ALG 1 zu beziehen? Hoffentlich hab ich alles verständlich beschrieben. Herzliche Grüße, C_P

5 Antworten

gut überlegenam 22.04.2024 | 00:54
Hallo C_P, da die Beiträge der Agentur für Arbeit 'Pflichtbeiträge' sind, können Sie 'parallel' keine freiwilligen Beiträge leisten. Sie könnten aber u.U. die Abfindung des Arbeitgebers dazu nutzen, eine Ausgleichzahlung zur Minderung der Rentenabschläge zu nutzen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbei… Hierzu sollten Sie sich von Ihrer zuständigen DRV individuell beraten lassen, bevor Sie eine Abfindungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen. Was die BfA verlangen kann, klären Sie bitte direkt dort. M.W. dürfen Sie jedoch bei/während berechtigtem Anspruch auf ALGI nicht dazu 'gezwungen' werden, eine (vorzeitige) Altersrente zu beantragen. Aber verbindlich erfahren Sie es bei der Agentur für Arbeit.
~am 22.04.2024 | 08:11
zu 1) nein, es gibt keine Antrag und keine Möglichlichkeit, eine solch spezielle kleine Rentenminderung direkt auszugleichen zu 2) nein, solange Sie ALG1 beziehen, kann die Arbeitsagentur Sie nicht in eine vorgezogenen Rente zwingen, derzeit noch nicht einmal das Jobcenter bei Bürgergeldbezug. Einen Job können (und müssen) Sie natürlich nachweisbar suchen, solange Sie ALG1 beziehen. Details dazu bespricht Ihr Sachbearbeiter mit Ihnen. Zusätzliche Renntenbeitragszahlungen sind auch für Pflichtversicherte grundsätzlich möglich für Schul-und Ausbildungszeiten, die länger als 8 Jahre gedauert haben und für Rentenminderungen, wenn man erklärt, dass man eine vorzeitige Altersrente beziehen möchte und jeweils alle rentenrechtlichen Anforderungen (zum Beispiel Mindest- oder Höchstalter) dafür erfüllt.
ThomasRam 22.04.2024 | 08:34
Ich hoffe, Sie haben wirklich verbindlich mit der AA geklärt, daß Sie keine Sperre erhalten aufgrund der 'Eigenkündigung'/Aufhebungsvertrags. Im Fall einer drohenden Sperre können Sie diese durch ein 'Dispositionsjahr' vermeiden. Monate mit Pflichtbeiträgen (z.B. mit ALG I) können nicht durch freiwillige Beiträge 'aufgestockt werden. Falls Sie mind. 50 sind, kann der Arbeitgeber im Rahmen der Abfindung bis zu 50% Ihrer Rentenminderungsausgleichsbeiträge direkt steuer- und SV-frei in Ihre Rentenversicherung einzahlen. Die anderen 50% müssen Sie aus eigenem Geld, z.B. versteuerter Abfindung einzahlen. Dazu brauchen Sie einen Antrag auf RM-Ausgleich mit entspr. Bescheid von der DRV. Zahlen Sie selbst keinesfalls vor der Unterschrift des Aufhebungsvertrags ein. Beachten Sie, daß die Kündigungsfrist des Arbeitgebers auch beim Aufhebungsvertrag eingehalten wird. Steuerlich können Sie Ihre Beiträge optimieren bezüglich Höhe, Einzahlungsjahr (Raten) und maximalem Altersvorsorgebetrag. Ebenso sollte Ihre zu versteuernde Abfindung in ein Jahr fallen mit möglichst wenig 'sonstigem' EInkommen (z.B. Dispojahr, ALG I Bezug erhöht den Steuersatz). Die AA kann Ihnen die Bewerbungsphase zwar mit Vorgaben und Maßnahmen ziemlich 'lästig' machen (z.B. weite Anfahrt, 20-30% Abschlag auf letztes Gehalt beim neuen Job), aber nicht 'in (Alters-)Rente schicken'. Sie dürfen ihren ALG I Anspruch auch unterbrechen und später wieder aufnehmen. Das Gesamtthema um Abfindung, Arbeitslosigkeit, Dispojahr, Krankenversicherung, Steuer wird basierend auf Erfahrungen aus dem echten Leben hier recht gut beschrieben: https://der-privatier.com/…
Nachfrageam 22.04.2024 | 12:34
ThomasR schrieb

Ich hoffe, Sie haben wirklich verbindlich mit der AA geklärt, daß Sie keine Sperre erhalten aufgrund der 'Eigenkündigung'/Aufhebungsvertrags. Im Fall einer drohenden Sperre können Sie diese durch ein 'Dispositionsjahr' vermeiden.

Monate mit Pflichtbeiträgen (z.B. mit ALG I) können nicht durch freiwillige Beiträge 'aufgestockt werden.

Falls Sie mind. 50 sind, kann der Arbeitgeber im Rahmen der Abfindung bis zu 50% Ihrer Rentenminderungsausgleichsbeiträge direkt steuer- und SV-frei in Ihre Rentenversicherung einzahlen. Die anderen 50% müssen Sie aus eigenem Geld, z.B. versteuerter Abfindung einzahlen. Dazu brauchen Sie einen Antrag auf RM-Ausgleich mit entspr. Bescheid von der DRV.

Zahlen Sie selbst keinesfalls vor der Unterschrift des Aufhebungsvertrags ein. Beachten Sie, daß die Kündigungsfrist des Arbeitgebers auch beim Aufhebungsvertrag eingehalten wird.

Steuerlich können Sie Ihre Beiträge optimieren bezüglich Höhe, Einzahlungsjahr (Raten) und maximalem Altersvorsorgebetrag. Ebenso sollte Ihre zu versteuernde Abfindung in ein Jahr fallen mit möglichst wenig 'sonstigem' EInkommen (z.B. Dispojahr, ALG I Bezug erhöht den Steuersatz).

Die AA kann Ihnen die Bewerbungsphase zwar mit Vorgaben und Maßnahmen ziemlich 'lästig' machen (z.B. weite Anfahrt, 20-30% Abschlag auf letztes Gehalt beim neuen Job), aber nicht 'in (Alters-)Rente schicken'. Sie dürfen ihren ALG I Anspruch auch unterbrechen und später wieder aufnehmen.

Das Gesamtthema um Abfindung, Arbeitslosigkeit, Dispojahr, Krankenversicherung, Steuer wird basierend auf Erfahrungen aus dem echten Leben hier recht gut beschrieben: https://der-privatier.com/

Sind Sie als Werbeträger für die Seite der-privatier tätig? Schon sehr auffällig Ihr ständiger Verweis!
ThomasRam 23.04.2024 | 09:19
Nachfrage schrieb

Sind Sie als Werbeträger für die Seite der-privatier tätig? Schon sehr auffällig Ihr ständiger Verweis!

Nein, ich bin weder Botschafter, Werbeträger, noch habe ich irgendeinen Vorteil darauf zu verweisen. Vielleicht kennen Sie ja eine bessere Informationsquelle, die Sie hier gerne anführen können, damit sich Unwissende besser rundum informieren können.
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