Hallo Frank E.! Die Antwort vom Forumteilnehmer W*lfgang beinhaltet die wesentlichen Dinge. Wichtig wäre vielleicht noch zu erwähnen, dass Sie unbedingt die Meldezeiträume einhalten, um Unterbrechungen zu vermeiden. Diese würde dann gegebenenfalls zu einer Nichtanrechnung der Folgezeit als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit führen. So wie Sie die Situation schildern, sehe ich aber keine Probleme, dass Sie weiterhin gegen das Risiko Erwerbsminderung abgesichert bleiben.