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Experten-Antwort

Erhalt betriebliche Altersvorsorge

von Karin31.08.2023 | 04:58
208 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe im Juni 2022 meine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt bekommen, da ich zum 1.5.2022 in Rente gegangen bin. Bis dahin war ich im Vorruhestand. Gleichzeitig erhalte ich Witwenrente. Zählt die Rente und Witwenrente für die Besteuerung meiner BAV mit oder nur das Vorruhestandsgeld, was ja vom Arbeitgeber gezahlt wurde

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin,

 

wir sind Experten zum Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Fragen zum Thema Steuer können wir leider nicht beantworten. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Finanzamt oder einen Steuerberater.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Steueram 31.08.2023 | 05:07
Steuerfragen klären Sie beim Finanzamt, Ihrem Steuerberater, einem Hilfeverein für Steuerfragen, oder auch gerne genommen, bei Ihrem Frisör.
Dies ist kein Steuerforum!am 31.08.2023 | 05:50
Weshalb sind Sie der Meinung, dass die Rentenversicherung kostenfrei steuerlich berät? Da müssen Sie sich schon selber informieren oder etwas Geld in die Hand nehmen und einen Steuerberater bezahlen oder einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten.
ThomasRam 31.08.2023 | 08:02
Haben Sie schonmal Ihre Versicherung dazu befragt? Wenn Sie einen 'Altvertrag' haben und alle Bedingungen erfüllt sind, ist die bAV sogar steuerfrei. Im Zweifelsfall Finanzamt/Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein mal fragen.
Abschlägeam 31.08.2023 | 09:38
Da es sich um IHRE Betriebsrente handelt (und nicht um eine 'abgeleitete', also eine Ihres verstorbenen Mannes)... haben Sie dies denn der für die Witwenrente zuständigen DRV mitgeteilt, damit diese prüfen kann, ob eine Anrechnung auf die Witwenrente erfolgen muss? Wie auch Ihre eigene Rente auf die Witwenrente anzurechnen ist. Wenn dadurch also Ihre Witwenrente niedriger würde, macht sich das auch bei der Steuerlast bemerkbar :-)
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