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Experten-Antwort

Erhalt der Anwartschaft...?

von Lupomobile26.01.2011 | 11:02
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Ich arbeite seit 01/2004 als Selbstständiger ohne Pflichtbeiträge zur GRV. Zur Erhaltung der Anwartschaft (BU) werden im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung seit dieser Zeit Pauschalbeiträge abgeführt, die ich natürlich selbst bezahle. Der Tage war dieses Thema Gegenstand eines Gespräches mit einem Bekannten und er hat behauptet, dass dies bei meinem Jahrgang (1964) völlig überflüssig sei. Wäre schön, wenn ich hier diesbezügliche Infos/Beratung bekommen könnte. Damals hat man mir dazu geraten. Hat sich da ggf. etwas verändert? Für sachdienliche Informationen im Voraus besten Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lupomobile,

normalerweise kann man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nur erfüllen, wenn man in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen nachweisen kann.

Eine Ausnahme hiervon ist jedoch die Regelung, dass Personen, die bereits vor dem Jahr 1984 für 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben und ab 01.01.1984 jeden Monat mit einem Beitrag oder einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt haben, mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen den Erwerbsminderungsschutz aufrecht erhalten können.

Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter des Versicherten.

Sofern Sie eine geringfügige Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ausüben, werden echte Pflichtbeiträge (Pauschalbeitrag durch Arbeitgeber und Aufstockungsbetrag vom Gehalt des Arbeitnehmers) gezahlt, die für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen anzurechnen sind.

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