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Erhalte ich GRUNDSICHERUNG oder SOZIALHILFE

von Julia05.02.2013 | 21:05
7640 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich erhalte von Januar 2013 bis 2015 volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer in Höhe von 350 Euro. Was erhalte ich jetzt aufstockend ? Grundsicherung oder Sozialhilfe ? Danke gruß Julia

25 Antworten

Sperlingam 05.02.2013 | 21:58
am besten du wartest noch eine Weile. Dann kommen nämlich "die Linke" an die Regierung und dann gibts Einheitsrente für alle! Dann hat es für dich gut gelohnt, fast nichts getan das ganze Leben und doch volle Rente! Das soll dir mal einer nachmachen!
KSCam 05.02.2013 | 22:29
Wahrscheinlich Grundsicherung, wenn Bedürftigkeit besteht. Aber wieso fragen Sie im Rentenforum und nicht bei der zuständigen Behörde, z.B. beim Landratsamt oder städtischen Sozialamt? :)
arniam 06.02.2013 | 03:34
rente auf dauer?????? sie schreiben doch selbst "rente wegen voller emr von januar2013 - bis 2015???? widerspricht sich doch???? grundsicherung erhalten sie nur bei einer unbefristeten vollen emr, bei befristeten sozialgeld
Arbeitnehmeram 06.02.2013 | 08:20
Wenn Sie arbeiten erhalten Sie auch eine Vergütung.
Arbeitstieram 06.02.2013 | 09:03
Und wie wäre es mal mit A R B E I T E N ?? Sie können ja bis 450€ pro Monat rentenunschädlich dazuverdienen. Nicht immer nach dem Staat rufen und selbst aktiv werden und !
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 06.02.2013 | 08:45
Grundsicherung bei Erwerbsminderung wird lediglich an diejenigen geleistet, die dauerhaft erwerbsgemindert sind. Sie beziehen eine befristete Erwerbsminderungsrente, daher kommt GsiAEmi bei Ihnen nicht in Betracht. Vielmehr müssen Sie Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) beantragen.
Brigitteam 06.02.2013 | 11:12
Welche Proleten treiben denn hier wieder ihr Unwesen???
Marieam 06.02.2013 | 11:03
Hoch aus dem Bett und arbeiten gehen, mir geht es auch nicht besser.
Arbeitstieram 06.02.2013 | 12:52
Solche Leute wie Sie und @Julia gehören mal kräftig in den A.. getreten ! Diese Versorgungsmentalität die soclhe Leute haben ist eine Frechheit. 1. wer nur 350€ volle EM-rente ist entweder noch sehr jung oder ( was wahrscheinlicher ist ) hat bisher in seinem Leben wenig bis gar nicht gearbeitet - sonst wäre die Rente nicht so niedirg. 2. Jeder der es gesundheitlich kann, ist angehalten bis 450€ pro Monat dazuzuverdienen. Also geht arbeiten im Rahmen des Erlaubten und jammert hier nicht rum. Arbeiten gibt dem Tag eine Struktur - was viele bitter nötig haben - und stärkt dazu noch Körper und Geist.
egalam 06.02.2013 | 13:08
Hallo Julia, lass dich von den Kommentaren nicht verunsichern, ich gehe von aus, dass dir die befristete EM-Rente bis 2015 nicht ohne Grund zugesprochen wurde. Bei Befristung ist meist das Jobcenter zuständig. Je nachdem, um welche Rentenart es sich handelt, kann ALG II oder Sozialgeld aufstockend gezahlt werden. Die Rente wird wie Minijob-Entgelt dann auf die aufstockenden Leistungen angerechnet. Solltest du dagegen wirklich eine volle EM-Rente bekommen, etwa weil 2015 schon die Altersrente winkt, ist für dich das Sozialamt zuständig, die zuständige Stelle müsste eigentlich in deinem Bescheid stehen.
Arbeitgeberam 06.02.2013 | 13:52
Hallo Stammtischbrüder! Bekommt man solch eine Rente ohne Grund? Wohl kaum! Außerdem kennt hier keiner den Lebenslauf von Julia! Also AUFPASSEN was für einen QUARk man von sich gibt! Außerdem sollte man mal nicht in die gleiche Lage kommen wie Julia! Das kann schneller gehen als man denkt und dann kommt das erwachen für manche Proleten hier!
Mein wahres Icham 06.02.2013 | 14:52
Julia, lassen Sie sich nicht durch solche v.......... einschüchtern. Ich würde mal im Jobcenter fragen wie das läuft. Am besten den Bescheid von der Rentenversicherung mitnehmen.
egalam 06.02.2013 | 14:49
Ich habe mich ehrlich auch über die "Schärfe" der Postings gewundert, Arbeitgeber. Schon erstaunlich, dass sich Kleine gegenseitig die Augen auskratzen und Große im Einklang kofferweise Geld beiseiteschaffen. Julia hat meiner Meinung doch gar nichts Unanständiges gefragt oder wie sonst, soll man von 350 Euro EM-Rente brutto leben?
Mein wahres Icham 06.02.2013 | 14:50
Zitat von Arbeitstier anzeigenausblenden
Welche Proleten treiben denn hier wieder ihr Unwesen???
Solche Leute wie Sie und @Julia gehören mal kräftig in den A.. getreten ! Diese Versorgungsmentalität die soclhe Leute haben ist eine Frechheit. 1. wer nur 350€ volle EM-rente ist entweder noch sehr jung oder ( was wahrscheinlicher ist ) hat bisher in seinem Leben wenig bis gar nicht gearbeitet - sonst wäre die Rente nicht so niedirg. 2. Jeder der es gesundheitlich kann, ist angehalten bis 450€ pro Monat dazuzuverdienen. Also geht arbeiten im Rahmen des Erlaubten und jammert hier nicht rum. Arbeiten gibt dem Tag eine Struktur - was viele bitter nötig haben - und stärkt dazu noch Körper und Geist.
Ich kann mal wieder nur mit dem Kopf schütteln. Sie sollten vielleicht erstmal ihr Hirn einschalten bevor sie hier schreiben. So Personen die man nicht kennt in eine Schublade zu stecken ist eine bodenlose Frechheit. Ich das Forum als Hilfeforum und nicht als Forum wo manche behandelt werden als ob sie das allerletzte sein. Sie sollten sich was schämen. Fragen sie erstmal ihre Mutter was die an Rente bekommt.
Juliaam 06.02.2013 | 23:22
DANKE FÜR DIE NETTEN POSTINGS. UND DIE ANDEREN UNFREUNDLICHEN, IHR TUT MIR LEID :-)
Enttaüschteram 07.02.2013 | 13:03
Soweit sind wir also in Deutschland schon gekommen, das jemand der - völlig zu Recht ! - einfach nur mal vorschlägt im Rahmen der 450€ Hinzuverdienstgrenze noch arbeiten zu gehen um seine kleine Rente zu erhöhen hier beleidigt wird. Armes Deutschland.
Arbeitgeberam 07.02.2013 | 14:12
Hallo Dummschwätzer! Wer wird beleidigt? Ein paar Proleten die nichts besseres zu tun haben als hier Ihren Quark abzulassen? Es reicht ja wohl, wenn Ihr die Behörde bei der Sie Sozialgeld beantragt dies nahelegt und dort ist es schon eine Frechheit! Hat hier einer gefragt ob Julia überhaupt in der Lage ist solch einen Job anzunehmen außerdem wer weiß überhaupt ob Sie solch einen Job bekommen würde! Ja wer muß da wohl entäuscht sein?
Ackeram 07.02.2013 | 16:51
Soweit sind wir also in Deutschland schon gekommen, das jemand der - völlig zu Recht ! - einfach nur mal vorschlägt im Rahmen der 450€ Hinzuverdienstgrenze noch arbeiten zu gehen um seine kleine Rente zu erhöhen hier beleidigt wird. Armes Deutschland.
Hallo Dummschwätzer! Wer wird beleidigt? Ein paar Proleten die nichts besseres zu tun haben als hier Ihren Quark abzulassen? Es reicht ja wohl, wenn Ihr die Behörde bei der Sie Sozialgeld beantragt dies nahelegt und dort ist es schon eine Frechheit! Hat hier einer gefragt ob Julia überhaupt in der Lage ist solch einen Job anzunehmen außerdem wer weiß überhaupt ob Sie solch einen Job bekommen würde! Ja wer muß da wohl entäuscht sein?
Ach so, weil Sie glauben das wären " Proleten " dürfen Sie beleidigend werden. Sie sollten mal Ihre diskriminierende Einstellung gegen Andersdenkenden überprüfen.
Arbeitgeberam 07.02.2013 | 17:06
Hallo Acker! Eigentlich habe ich mich nur objektiv geäußert! Julia hat gefragt wo Sie etwas beantragen kann und was bekam Sie zur Antwort? Warum bekommt Sie wohl eine Rente? Denken Sie mal darüber nach!
Alltagsbegleiteram 07.02.2013 | 19:54
Um die widersprüchlichen Aussagen hier zu entwirren: Wenn Sie alleinstehend sind, tritt für Sie das SGB XII in Kraft und damit ist das Sozialamt zuständiger Träger für die Rente aufstockende Leistungen. Dort können Sie bei einer befristeten vollen Erwerbsminderung die sogenannte „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beantragen. Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ wird nur bei unbefristeter voller Erwerbsminderung vom Sozialamt gezahlt. Sollten Sie mit einem erwerbsfähigen Partner zusammenleben, wäre vorrangig dieser für ihre finanziellen Bedürfnisse verantwortlich. Reicht sein Einkommen nicht aus um Sie beide zu finanzieren, so könnten Sie sich beide (als sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“) an das Jobcenter wenden und dort aufstockende Leistungen beantragen. Denn wenn eine erwerbsfähige Person Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist, tritt das SGB II in Kraft. Für Sie als befristet voll erwerbsgeminderte Person käme dann das sogenannte „Sozialgeld“ in Frage.
elfiam 09.02.2013 | 21:01
Zitat von Alltagsbegleiter anzeigenausblenden
Hallo Alltagsbegleiter, gibt es denn da finanziell oder anderweitig einen Unterschied? Ist das nur für die Statistik der Behörde oder warum wird diese Unterscheidung gemacht? Bei mir, als ich von EMR+ALG2 nach ca. 1 Jahr zum Sozialamt verwiesen wurde, war ich ziemlich erstaunt, dass diese Hilfe zum Lebensunterhalt ja noch niedriger ist als ALG2, ich hatte gedacht, niedriger gehts nicht mehr. Deshalb fürchte ich, wenn ich dann irgendwann, wenn meine EMR unbefristet werden sollte, in die Grundsicherung rutsche, ob es da noch mehr Nachteile gibt als beim Sozialgeld? gruß, elfi
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