KSC hat es auf den Punkt gebracht. Wer vor dem 01.01.1984 mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hat (oder entsprechend Ersatzzeiten hat) und seitdem jeden Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt hat, braucht in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung nicht mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Sofern Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sie zukünftig durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen aufrecht erhalten.
Auch wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu informieren, ob Sie die Voraussetzungen bisher erfüllen. Denn bereits ein einziger unbelegter bzw. nicht mehr belegbarer Kalendermonat führt ausnahmslos dazu, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
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