Hallo Achim Gr.,
grundsätzlich gilt, dass bei Altersteilzeitarbeit das Regelarbeitsentgelt vom Arbeitgeber um mindestens 20 % aufzustocken ist, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann. Der Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG ist nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. Er gehört insoweit nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 14 SGB IV) und bleibt bei der Beitragsberechnung außer Betracht.
Letztlich handelt es sich bei Ihrer Frage aber dennoch um eine arbeitsrechtliche (Altersteilzeitgesetz) bzw. steuerrechtliche Fragestellung, zu der wir im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung keine individuelle Beratung durchführen können. Insoweit kann ich Ihnen also nur empfehlen, sich mit dieser Frage direkt an Ihren Arbeitgeber (individuelle schriftliche Übersicht zur ATZ-Aufstockung und Berechnung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen) und ggf. einen Steuerberater zu wenden.
Hallo Achim Gr.,
grundsätzlich gilt, dass bei Altersteilzeitarbeit das Regelarbeitsentgelt vom Arbeitgeber um mindestens 20 % aufzustocken ist, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann. Der Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG ist nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. Er gehört insoweit nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 14 SGB IV) und bleibt bei der Beitragsberechnung außer Betracht.
Letztlich handelt es sich bei Ihrer Frage aber dennoch um eine arbeitsrechtliche (Altersteilzeitgesetz) bzw. steuerrechtliche Fragestellung, zu der wir im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung keine individuelle Beratung durchführen können. Insoweit kann ich Ihnen also nur empfehlen, sich mit dieser Frage direkt an Ihren Arbeitgeber (individuelle schriftliche Übersicht zur ATZ-Aufstockung und Berechnung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen) und ggf. einen Steuerberater zu wenden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.