Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erhöhung auch für Teilerwerbsminderungsrente?

von Claire29.01.2024 | 21:18
393 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, gilt die Erhöhung auch für eine Teilerwerbsminderungsrente? Diese wurde seit 2015 gezahlt. Seit 2020 volle EM-Rente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claire,

 

wenn Sie am 01.07.2024 immer noch Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben, wird diese auch um einen Zuschlag von 4,5 % erhöht. 

 

Allerdings wirkt sich die Erhöhung nur aus, wenn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet ist oder bei Hinzuverdienst. Ansonsten ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung in der Regel die höhere Rente. 

 

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird zum 01.07.2024 nicht um einen Zuschlag erhöht.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

kurz und knappam 29.01.2024 | 21:54
Ich gehe davon aus, dass Sie die Erhöhung der pEP im Zuge des am 01.07.2024 in Kraft tretenden §307i SGB VI meinen... Und nein, Sie bekommen diese Erhöhung nicht, denn bei der Berechnung Ihrer vollen EM-Rente seit 2020 profitieren Sie schon von den deutlich längeren Zurechnungszeiten. Sehen Sie dazu noch mal in den Rentenbescheid (Anhang Versicherungsverlauf, Zurechnungszeiten) Die 'allgemeine' Rentenerhöhung zum 01.07.2024 erhalten Sie auf Ihre volle EM-Rente.
Manometeram 30.01.2024 | 06:58
Fragen wie diese wurden hier schon tausend mal beantwortet. Bitte bemühen Sie die Suchfunktion. In etlichen Beiträgen wird erklärt, wer, wie, wann und warum die Erhöhung bekommt oder nicht bekommt.
Joeam 30.01.2024 | 08:07
Es sind aber leider häufig geistig stark eingeschränkte Personen, die hier im Forum Ihre Fragen stellen und die sich schämen, direkt mit Personen am Telefon oder in einer Beratung Kontakt aufzunehmen.
Claiream 30.01.2024 | 09:02
Hallo Joe, ich finde diese Aussage mehr als unverschämt. ICH bin nicht im Thema und zum Glück auch nicht betroffen. Ich habe diese Frage für eine sehr kranke Freundin gestellt und tatsächlich vorab die Suchfunktion bemüht. Geistig eingeschränkt bin ich in keiner Art und Weise, da können Sie sicher sein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026