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Experten-Antwort

Erhöhung auch für Teilerwerbsminderungsrente?

von Claire29.01.2024 | 21:18
389 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, gilt die Erhöhung auch für eine Teilerwerbsminderungsrente? Diese wurde seit 2015 gezahlt. Seit 2020 volle EM-Rente.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2024 | 09:15

Hallo Claire,

 

wenn Sie am 01.07.2024 immer noch Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben, wird diese auch um einen Zuschlag von 4,5 % erhöht. 

 

Allerdings wirkt sich die Erhöhung nur aus, wenn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet ist oder bei Hinzuverdienst. Ansonsten ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung in der Regel die höhere Rente. 

 

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird zum 01.07.2024 nicht um einen Zuschlag erhöht.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

kurz und knappam 29.01.2024 | 21:54
Ich gehe davon aus, dass Sie die Erhöhung der pEP im Zuge des am 01.07.2024 in Kraft tretenden §307i SGB VI meinen... Und nein, Sie bekommen diese Erhöhung nicht, denn bei der Berechnung Ihrer vollen EM-Rente seit 2020 profitieren Sie schon von den deutlich längeren Zurechnungszeiten. Sehen Sie dazu noch mal in den Rentenbescheid (Anhang Versicherungsverlauf, Zurechnungszeiten) Die 'allgemeine' Rentenerhöhung zum 01.07.2024 erhalten Sie auf Ihre volle EM-Rente.
Manometeram 30.01.2024 | 06:58
Fragen wie diese wurden hier schon tausend mal beantwortet. Bitte bemühen Sie die Suchfunktion. In etlichen Beiträgen wird erklärt, wer, wie, wann und warum die Erhöhung bekommt oder nicht bekommt.
Joeam 30.01.2024 | 08:07
Es sind aber leider häufig geistig stark eingeschränkte Personen, die hier im Forum Ihre Fragen stellen und die sich schämen, direkt mit Personen am Telefon oder in einer Beratung Kontakt aufzunehmen.
Claire am 30.01.2024 | 09:02
Hallo Joe, ich finde diese Aussage mehr als unverschämt. ICH bin nicht im Thema und zum Glück auch nicht betroffen. Ich habe diese Frage für eine sehr kranke Freundin gestellt und tatsächlich vorab die Suchfunktion bemüht. Geistig eingeschränkt bin ich in keiner Art und Weise, da können Sie sicher sein.
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