Hallo Claire,
wenn Sie am 01.07.2024 immer noch Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben, wird diese auch um einen Zuschlag von 4,5 % erhöht.
Allerdings wirkt sich die Erhöhung nur aus, wenn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet ist oder bei Hinzuverdienst. Ansonsten ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung in der Regel die höhere Rente.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird zum 01.07.2024 nicht um einen Zuschlag erhöht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung