Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erhöhung der Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64

von Peter P.23.06.2026 | 08:59
1539 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
"Die [Renten]Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen." Kann sich bitte ein/e Experte/Expertin dazu äußern wie im allgemeinen bei so einer Umstellung Aspekte wie Vertrauensschutz gehandhabt werden? Ich gehe davon aus, dass rentennahe Jahrgänge nicht von einem Tag auf den nächsten plötzlich mit einen Renteneintritt mit 64 statt 63 Jahren konfrontiert werden (obwohl das mit dieser Regierung natürlich durchaus denkbar wäre). Wie also wird der verfassungsmäßig vorgegebene Vertrauensschutz bei solchen Vorhaben ia praktisch umgesetzt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter P.,

gerne wiederhole ich meine Antwort von gestern.

 

Das Expertenforum äußert sich nicht zu Vorschlägen und Diskussionen in oder außerhalb der Rentenkommission.

Wir können nur - wie üblich - darauf hinweisen, dass entsprechende Gesetzgebungsverfahren abzuwarten sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Lilaam 23.06.2026 | 09:04
Lesen Sie einfach in diesem Forum mit. Auf die Idee, eine solche Frage zu stellen, sind noch andere gekommen. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/rentenantrag-gestellt…
Peter P.am 23.06.2026 | 09:14
Meine Frage ist allgemeiner Natur, nicht spezifischer, wie in dem von Ihnen zitierten Beitrag. Die stichhaltige Beantwortung meiner Frage läge im Interesse vieler, die mehr oder weniger kurz vor dem Renteneintritt nun nicht mehr wissen worauf eigentlich noch Verlass ist. Es gibt zum Thema Vertrauensschutz schließlich Rechtsprechung - deren Details ich nicht kenne und deshalb nachfrage. Ist das erlaubt?
Kein Grund für Enttäuschungam 23.06.2026 | 09:34

Zitat von der Moderation entfernt.

Das, was allgemein "Vertrauensschutz" genannt wird, wird erst in den konkreten Regelungen im neuen Gesetz zur Rente genau festgelegt werden. Erst dort wird festgelegt, ab welchen Jahrgängen bzw ab welchen Jahren die einzelnen Neuerungen gelten sollen und auch ggf. vorgesehene zeitliche Stufenregelungen definiert. Deswegen KANN das aktuell eben noch niemand sagen, auch die Rentenversicherung nicht. Was genau verstehen Sie also immer noch nicht?
Du meine Güteam 23.06.2026 | 09:39
Dieselbe Frage wurde hier bereits zigmal gestellt und auch beantwortet, wenn auch nicht so, wie es sich manche Fragesteller erhofft haben.
Peter P.am 23.06.2026 | 09:40
Zitat von Kein Grund für Enttäuschung anzeigenausblenden
"Vorschlägen und Diskussionen in oder außerhalb der Rentenkommission" Was soll der persönliche Ton? Finden Sie das angebracht? Wie wäre es z.B. zu erklären, was in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit gemacht wurde? Wie "Vertrauensschutz" in Rentenangelegenheiten z.B. vom Bundesverfassungsgericht - breit - definiert wird. Etc. Wäre das so schlimm? Ich dachte dieses Forum wäre dazu da Fragen von Versicherten zu klären und nicht als Podium um andere Teilnehmer zu beleidigen.
Schadeam 23.06.2026 | 09:47
Zitat von Peter P. anzeigenausblenden
Zu spekulieren wie das früher gemacht wurde hilft doch keinem. Welche Jahrgänge diesbezüglich Glück oder Pech haben, wissen wir frühestens wenn ein Gesetzesentwurf vorliegt. Und auch dieser kann sich im Gesetzgeberischen Verfahren noch ändern. Wir müssen uns alle gedulden.
Oh Mannam 23.06.2026 | 11:26
Verfassungsrechtliche Erläuterungen gehören ganz sicher nicht zur Aufgabe der Rentenversicherung. Da müssen Sie schon mal Eigenrecherche betreiben. Im Übrigen sollten auch Sie besser die wichtigen Hinweise zu diesem Forum lesen, bevor Sie hier unpassende Fragen stellen und nach deren Nichtbeantwortung auch noch ungehalten werden. Das kommt dann nur peinlich rüber. Auszug aus den wichtigen Hinweisen: Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Teter P.am 23.06.2026 | 11:34
Zitat von Peter P. anzeigenausblenden
Dennoch handelt es sich hier um keine Rechtsberatung.Das,was Sie wissen möchten, gibt es gar nicht! Kein deutsches Gericht hat festgelegt, wie Rechtsveränderungen in Sachen Bestandsschutz gestaltet werden müssen! Die Politik kann da entscheiden, wie sie es für richtig hält, per sofort oder ab morgen etc. Schauen Sie sich die Rente mit 67 tabellarisch an, dann haben Sie ein zeitliches Beispiel, was Ihnen aber nicht viel bringt für zukünftige Änderungen. Ihre Wunschantwort, machen Sie sich keine Sorgen, dass BVG hat entschieden, dass mindestens zwei Jahre Übergangszeit sein muss, kriegen Sie nicht, weil nicht existent!
Mimimiam 23.06.2026 | 11:37
Ist doch wohl logisch, dass das sofort in Kraft treten soll. Schließlich sollen die Babyboomer am vorzeitien Renteneintritt gehindert werden. Wenn die alle in Rente sind, braucht das Gesetz keiner mehr.
Zigam 23.06.2026 | 11:39
Hab mir die 33 Punkte mal angesehen. Über die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte war nichts zu lesen, oder ich habe es verpeilt. Oder geht diese automatisch mit der Rente für langjährig Versicherte mit? Weiß jemand mehr?
Forenverhaltenam 23.06.2026 | 12:24
Ich weiß auf jeden Fall, dass Sie keine Ahnung haben, wie man sich in einem Forum verhält. Nachfragen in einem von Experten schon beantworteten Thread, werden nicht beantwortet. Da müssen Sie sich schon bemühen und selber einen Thread erstellen.
Asoam 23.06.2026 | 14:29
Lassen Sie den Teilnehmer doch ohne Pöbelei seine Frage stellen. Hätte ja sein können, dass es hier Foristen gibt, die höflich und an der Sache orientiert antworten, und nicht nur schlaumeiern und ewig davon schwafeln wer nun Ahnung hat und wer nicht. Die Umgangsformen hier sind beschämend. Kein Wunder, dass die Deutschen im Rest der Welt nur für ihr Geld respektiert (aber sicher nicht gemocht) werden. Und auch damit geht es jetzt zu Ende. Bravo, gut gemacht, vom Kollektiv der Besserwisser.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026