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Experten-Antwort

Erhöhung EMR

von Jim29.08.2023 | 13:25
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33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird die EMR ab Januar 2024 erhöht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jim,

 

eine Rente wegen Erwerbsminderung wird grundsätzlich nicht ab Januar 2024 erhöht, sofern keine Besonderheit vorliegt (z. B. geringerer Hinzuverdienst oder geringeres Einkommen beim Grundrentenzuschlag).

 

Die Rentenanpassung erfolgt erst zum 01.07.2024. 

 

Ebenso erfolgt die pauschale Erhöhung von EM-Bestandsrenten, die zwischen dem 01.01.2001 und 31.12.2018 begonnen haben, erst zum 01.07.2024 (Zuschlag von 7,5 % oder 4,5 %).

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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32 Antworten

Ham 29.08.2023 | 13:37
Nein, erst im Juli.
Kerstinam 29.08.2023 | 13:38
Nein, wie kommen Sie denn darauf?
Maxam 29.08.2023 | 13:38
Nö, wenn überhaupt, wird die Rente immer erst ab Juli erhöht
Etzelam 29.08.2023 | 13:43
Da kriegen wieder manche solche Ohren, wahrscheinlich weil eine andere Leistung zu dem Datum erhöht werden soll.
Foxiam 29.08.2023 | 13:44
Nur das "Bürgergeld" wird Januar von 502,- auf 563,-- €, d.h. um 2,15 % erhöht. Rentner sind keine "Bürger".
Etzelam 29.08.2023 | 14:00
Eher umgekehrt, Bürgergeldempfänger sind keine Rentner. Ich weiß ja nicht, wie alt Sie sind, aber ursprünglich war das ALG 2(jetzt Bürgergeld) an die Renten gekoppelt. Stiegen die Renten, sollte auch das ALG 2 erhöht werden. Das hat man dann schnell wieder fallen gelassen, denn die Renten Steigerungen der letzten Jahre waren durchaus opulent. Da wäre das Bürgergeld viel, viel höher mittlerweile!
Hasileinam 29.08.2023 | 14:37
Ja super, wozu zahlt er dann überhaupt Beiträge? Dann kann er ja gleich nur Bürgergeld nehmen. Wo ist da der Sinn der Rente?
Etzelam 29.08.2023 | 14:52
Jein, die aufstockenden Leistungen für Rentner sind Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Monetär, von unterschiedlichen Schonvermögen abgesehen, ist es analog wie das Bürgergeld.
schön langsamam 29.08.2023 | 14:54
Immer schön langsam...das stimmt definitiv so nicht! Es gibt sicherlich viele EM-Renten Empfänger wo Ihre Aussage zutrifft,aber nicht alle! Viele bekommen EM-Renten im Bereich von 1400-2000€ Netto!
Geraldam 29.08.2023 | 14:57
Eigentlich sollte die EM-Rente Lohnersatzfunktion haben. Mehr haben Bürgergeldempfänger nicht unbedingt, auch niedrige EM-Renten können ja aufgestockt werden und die Sätze sind monetär gleich. Man darf allerdings nicht die Leistungen einer Person mit bspw. der einer dreiköpfigen Familie vergleichen
Maxam 29.08.2023 | 15:34
Und die Mindestrente bei 1.200,-- €.
KSCam 29.08.2023 | 15:50
Schön wie hier lang und breit über Bürgergeld und die Gerechtigkeit der Welt palavert wird, obwohl die einfache Antwort auf die Ausgangsfrage "nein" lautet - am 01.01.24 gibt es keine Rentenerhöhung. Die gabs doch ert kürzlich zum 01.07. Siehe Expertenantwort! PS: Gerechtigkeitsfragen gehen an die Politik und nicht an Mitarbeiter der DRV - wir machen nämlich die Gesetze nicht!
Peter T.am 29.08.2023 | 15:53
Immer diese pauschalen Aussagen. Meine EMR ist ganz gewiss nicht weniger als Bürgergeld. Eine EMR errechnet sich aus der Geamtleistungsbewertung des "Lebens" bzw. der Einzahlungen. Wenn man also sehr wenig eingezahlt hat, dann gibt es auch wenig EMR sowie auch wenig Rente später. Von daher, wer wenig EMR bekommt, der hat etwas falsch im Leben gemacht. Und besonders jetzt bei den neuen Zurechnungszeiten ect...
Peter T.am 29.08.2023 | 19:54
Meine Antwort war sicherlich etwas überspitzt und kam überheblich rüber, sorry. Aber immer dieses reine meckern ist auch nicht richtig. Es gibt sehr viele EMR die weit über dem Bürgergeld liegen. Und gerade bei den neuen Zurechnungszeiten sollte es fast immer so sein. Natürlich ist es gut und richtig, dass jeder Job ausgefüllt wird, da haben Sie vollkommen Recht. Man weiß dann aber auch das man wenig EMR oder Altersrente bekommt, da es nun einmal auf die eigenen Einzahlungen ankommt. Und auch wenn es sich hart anhört, dafür kann der Staat nichts, daher kann man auch schlecht auf ihn rumhacken. Es gibt natürlich auch viele Fälle die wegen Krankheit/Behinderung nie die Chance hatten, wirklich gut zu lernen und damit einen guten Job später zu bekommen. Bei denen möchte ich mich natürlich entschuldigen, da habe ich wohl etwas überreagiert...
Eher Mäxchen?am 30.08.2023 | 06:13
Was soll denn hier wieder Ihre polemische Wichtigtuerei? Wenn Sie es nicht geschafft haben Beamter zu werden, müssen Sie Ihren Frust nicht in diesem Forum zur Schau stellen. Das ist unpassend und wirkt eher lächerlich.
Peter T.am 30.08.2023 | 11:06
Der Beamte ist an die Lohnverhandlungen des TVÖD gebunden. Und ob Sie es jetzt glauben oder hören wollen, diese 3000 € hören sich vielleicht sehr viel an aber das ist es nicht. Erst einmal hat der öffentliche Dienst in der Vergangenheit sher oft zurück gesteckt. Die letzten Lohnsteigerungen waren sehr gering, weil gerade bei Corona und co immer gleich gejammert wird, dass der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel voran gehen soll und man sparen muss. Dann wurden rund 10 % Lohnsteigerungen gefordert, weil es auch al nötig war, weil man keine Leute mehr findet. Was hat man bekommen, im 1. jahr 3000 € Inflationsausgleich. Die rund 10 % wären schon mal mehr als das Doppelte bei vielen gewesen, nur vom eigenen Brutto, da sind die AG Zulagen noch gar nicht mit eingerechnet. Da hat der AG / Staat schon mal Milliarden gespart. Dann wird diese Prämie nicht für die Rentensteigerungen mit einberechnet, wo wieder die DRV /Staat viel spart, da es viele Firmen so gemacht haben. Und zu guter letzt ist es eine einmalige Prämie, daher hat man schon bald gar nichts mehr davon, weil es halt keine %tuale Erhöhung gab, die weiter geführt wird und beim nächsten mal wieder erhöht wird usw... Klar werden jetzt wieder viele sagen, dass es ihnen egal ist, wir bekommen zu viel. Aber jeder hat dieses Jahr hohe Abschlüsse machen können (Bahn will mehr als 14 %) und wie schon gerade cvon jemand anderen geschrieben, Sie hätten auch Beamter werden können oder Abgeordneter, dann hätten Sie auch die Chance noch etwas zu verändern/verbessern.
Peter T.am 30.08.2023 | 11:09
Das tut mir natürlich leid für Sie. Vielleicht bekommen Sie ja noch etwas mehr durch die Verbesserungen im nächsten Jahr, falls Sie zwischen 2001 und 2018 in EMR gekommen sind. Oder Sie können noch etwas dazu verdienen, die Grenze wurde ja auch deutlich erhöht.
Peter T.am 30.08.2023 | 12:15
Noch nicht gehört/gelesen? Wenn ihr Leistungsfall im Jahr 2010 liegt, bekommen Sie zum Juni 2024 einen 7,5 % Aufschlag, auf Ihre persönlichen EPs. Direkt danach gibt es dann zum 1.Juli die allgemeine Rentenerhöhung. Das wird doch hier seit Monaten fast täglich geschrieben, im Forum. Das ist zwar nicht die Erhöhung, die es mit der neuen Zurechnungszeit gibt aber besser als nichts. Suchen Sie mal nach EMR Verbesserungsgesetz oder EMR 2024 Erhöhung im Netz oder hier im Forum...
schön langsamam 30.08.2023 | 13:26
Hallo TomTom, bei mir sind es 1523€ vEM-Rente Netto. In 40 Jahren 40 Entgeltpunkte (EP) erwirtschaftet und mit 55 Jahren dann Leistungsfall. Die Zurechnungszeit ergab eine Erhöhung auf 51,5 EP, minus 10,8% abschlag ergibt dann 46 EP die zur Auszahlung kommen, welche nach Abzug KK +PV oben genanntes Netto ergeben. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Peter T.am 31.08.2023 | 08:29
Habe ich erst später festgestellt... Hier sind wir ja in dem Thread, in dem es auch um die Erhöhung der EMR im Jahr 2024 sind... 😊
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