Hallo Jim,
eine Rente wegen Erwerbsminderung wird grundsätzlich nicht ab Januar 2024 erhöht, sofern keine Besonderheit vorliegt (z. B. geringerer Hinzuverdienst oder geringeres Einkommen beim Grundrentenzuschlag).
Die Rentenanpassung erfolgt erst zum 01.07.2024.
Ebenso erfolgt die pauschale Erhöhung von EM-Bestandsrenten, die zwischen dem 01.01.2001 und 31.12.2018 begonnen haben, erst zum 01.07.2024 (Zuschlag von 7,5 % oder 4,5 %).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung