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Experten-Antwort

Erhöhung Erwerbsunfähigkeitsrente seid 1995

von Elli 05.02.2024 | 14:28
416 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich bin 1969 geboren und seid dem 01.01.1995 Erwerbsunfähigkeitsrentnerin. Es wurde über viele Jahre, alle 2 Jahre geprüft doch blieb es dabei. Sie haben mir einen teil meiner Rente gekürzt und seid 2016 habe ich bis 2023 keine Rentenerhöhung mehr erhalten. Habe nicht verstanden wie man mir nach 21 Jahren schreibt das ich überzahlt worden bin und ich es damit zurück zahle das ich keine Erhöhung mehr bekomme. 2023 bekam ich dann eine kleine Erhöhung von 37 Euro. Meine Frage, bekomme ich auch eine Erhöhung am 1.07.2024 oder nur die, die ab 2001 eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen? Viele Grüße Elli

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.02.2024 | 11:49

Hallo Elli,

 

Ihre Frage beinhaltet mehrere Aspekte rund um Ihre individuelle Erwerbsminderungsrente. Um die Fragen richtig beantworten zu können, bedarf es eines genauen Blickes. Sie sollten daher einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger vereinbaren und Ihre Fragen dort erörtern. 

7 Antworten

Frankam 05.02.2024 | 14:30
Versteht jemand der Leser, was hier gemeint sein soll?
-.-am 05.02.2024 | 14:35
Die normale Erhöhung werden Sie vermutlich bekommen, die andere Erhöhung gilt nur für EM-Rentner ab 2001 bis 2018.
Renteam 05.02.2024 | 14:36
Frank schrieb

Versteht jemand der Leser, was hier gemeint sein soll?

ja die Rente wird ausgespart. Durch eine Neuberechnung kam es dazu, dass sie seit Beginn eine zu Hohe Rente bekommen hat, durch Fehlspeicherung. Da die DRV nicht mehr rückwirkend an die Zahlung kommt, wird laufend, seit der Feststellung jede Rentenanspassung solange ausgepart, bis die echte Rentenhöhe wieder erreicht wurde. Nein Sie bekommen die Erhöhung nicht, weil vor 2001.
Geraldam 05.02.2024 | 14:37
Den pauschalen Zuschlag erhalten Sie leider nicht, dass gilt tatsächlich erst für EM-Renten ab 2001,da diese im Gegensatz zu Ihrer EU-Rente mit Abschlägen behaftet sind. Die normale Rentenerhöhung zum 01.07.eines Jahres sollten Sie bekommen, allerdings weiß keiner, wie es mit Ihrer Überzahlung aussieht.
KSCam 05.02.2024 | 18:33
Die Sondererhöhung bekommen Sie nicht, Ihre Rente begann vor dem Stichtag 2001 (und hatte damals noch keine Abschläge). Und zum allgemeinen Verständnis: wahrscheinlich hat sich irgendwann ein Fehler in der Rentenberechnung ergeben, der sofort nicht ausgeglichen werden konnte. Das sind die Fälle bei denen die jährlichen Erhöhungen ausgesetzt werden, bis der richtige Betrag erreicht ist.
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