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Experten-Antwort

Erhöhung Mindestlohn 2024

von Honig im Kopf01.12.2023 | 23:55
296 Ansichten
12 Antworten
Hallo Zusammen, meine Frau erhält volle EM Rente und hat einen Minijob, gilt die Erhöhung des Mindestlohn 2024 auch für EM Rentner:innen? Vielen Dank im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2023 | 07:44

Hallo Honig im Kopf,

 

die Erhöhung des Mindestlohns gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Jaam 02.12.2023 | 00:21
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht. Dieser Mindestlohn gilt als Untergrenze natürlich auch für EM-Rentner, die noch zusätzlich arbeiten. Die Minijob-Grenze liegt ab Januar 2024 bei 538 Euro pro Monat (bisher 520 Euro). Auch das gilt natürlich für EM-Rentner, die noch zusätzlich arbeiten.
Mikeam 02.12.2023 | 09:17
Und die Hinzuverdienstgrenze, bevor deine Erwerbsminderungsrente überhaupt gekürzt wird, steigt auf über 18.000 € im nächsten Jahr, das hat mit der Minijob-Grenze aber mal so gar nichts zu tun.
Metzgeram 02.12.2023 | 10:31
Frag doch deinen Bäcker!
"Mütter*Innenam 02.12.2023 | 12:40
Warum muss Ihre Frau arbeiten, obwohl sie voll erwerbsgemindert ist? Ist Ihnen das nicht peinlich?
....am 02.12.2023 | 12:48
"Mütter*Innen schrieb

Warum muss Ihre Frau arbeiten, obwohl sie voll erwerbsgemindert ist? Ist Ihnen das nicht peinlich?

Seine Frau wird das wohl selbst entschieden haben. Peinlich ist, dass Sie der Frau die Selbstbestimmung absprechen.
"Mütter*Innenam 02.12.2023 | 13:15
.... schrieb

Seine Frau wird das wohl selbst entschieden haben. Peinlich ist, dass Sie der Frau die Selbstbestimmung absprechen.

Weil sie so selbstbestimmt lebt, fragt sie auch nicht selbst hier nach.
Honig im Kopfam 02.12.2023 | 16:41
.... schrieb

Seine Frau wird das wohl selbst entschieden haben. Peinlich ist, dass Sie der Frau die Selbstbestimmung absprechen.

Es ging in der Frage ob es unschädlich für die EM Rente ist und nicht um Selbstbestimmung. Mich wundert es sehr wie hier über fremde Menschen geurteilt wird die eine Frage stellen.
Honig im Kopfam 02.12.2023 | 17:10
"Mütter*Innen schrieb

Warum muss Ihre Frau arbeiten, obwohl sie voll erwerbsgemindert ist? Ist Ihnen das nicht peinlich?

Was ist die Erwerbsminderungs­rente? Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf aus medizinischer Sicht nur noch bis zu drei Stunden täglich arbeiten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass weniger als drei Stunden weiterhin erlaubt sind. Wenn es also gesundheitlich möglich ist, können EM-Rentner – auch mit voller Erwerbsminderungsrente – bis zu drei Stunden täglich arbeiten. Dies funktioniert in der Regel gut im Rahmen eines Minijobs. So können EM-Rentner/innen trotz voller Erwerbsminderung eine Nebenbeschäftigung ausüben, wenn sie nicht mehr als 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind. Also, wenn meine Frau es möchte und es ihr gesundheitlich möglich ist, warum sollte es mir peinlich sein!
Mikeam 02.12.2023 | 23:52
Honig im Kopf schrieb

Es ging in der Frage ob es unschädlich für die EM Rente ist und nicht um Selbstbestimmung.

Mich wundert es sehr wie hier über fremde Menschen geurteilt wird die eine Frage stellen.

Die Höhe des Hinzuverdienstes bei einer Erwerbsminderungsrente hätten Sie durch googeln auch selbst schnell raus bekommen können. Sie könnten ja auch diesen langen Beitrag verfassen. Noch mal die Minijobgrenze-Grenze ist völlig unrelevant .
Schadeam 03.12.2023 | 07:42
Nur zur Erinnerung: Die Minijobgrenze entspricht 10 Wochenstunden mit Mindestlohn. Wer seine Arbeitskraft teurer verkaufen kann, kann in 10-14,x Wochenstunden auch deutlich mehr verdienen. So kommt man mit 10 Stunden bei 20€ bereits auf ca 10.000€ im Jahr.
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