Hallo Hannes,
Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Diese Zeiten bekommt immer der Eltern gutgeschrieben, der das Kind überwiegend erzogen hat oder bei gleichwertiger Erziehung immer die Mutter. Alternativ kann gegenüber der Deutschen Rentenversicherung eine übereinstimmende Erklärung abgegeben werden, mit der diese Zeiten unter den Elternteilen aufgeteilt werden können. Diese Erklärung kann allerdings nur für künftige Zeiten abgegeben werden. Maximal können Zeiten der Erziehung, die zwei Monate vor Abgabe der Erklärung liegen, geregelt werden. Rückwirkend ist sie nicht mehr möglich.
Obwohl Ihre Frau als Apothekerin nicht bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, können Kindererziehungszeiten in ihrem Konto hinterlegt werden, wenn in der anderen Versorgung keine Kindererziehungszeiten existieren.
Den Antrag auf Kindererziehungszeiten können Sie unter folgendem Link online stellen:
Hier finden Sie den Antrag unter Versicherung und anschließend V0800.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
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