HalloGina L.,
ja, so wie Sie den Sachverhalt schildern, wird sich die Witwenrente aufgrund des niedrigeren anzurechnenden Einkommens wohl erhöhen. Theoretisch wäre auch eine Rückrechnung wie der User „Schießl Konrad“ dargestellt hat möglich. Sicherer ist es m. E. dennoch, wenn Sie sich die neue Einkommensanrechnung direkt vom Rentenversicherungsträger erstellen lassen würden, da hier auch alle für die Einkommensanrechnung maßgebenden Tatbestände des Einzelfalls (insbesondere der anzusetzende Freibetrag - hier gibt es z. B Unterschiede. zw. „Ost“ und „West“) bekannt sind.