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Erhöhrung der Witwenrente bei Selbsteintritt in die Rente

von Gina L.11.04.2012 | 14:03
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Hallo, ich habe folgende Frage. Meine Mutter steht kurz davor in Rente zu gehen. Sie hat ein derzeitiges Einkommen von 1.200 EUR netto und bekommt Witwenrente von 78,12 EUR. Ihr Rente beläuft sich auf 660,00 EUR. Es gibt keine weiteren Einkünfte. Da sich Ihre Einkünfte ja massiv reduzieren ist die Frage, ob sich die Witwenrente ggfls. erhöht. Denn mit diesem Einkommen kann man nicht existieren. Meine nächste Frage wäre, was für Zuschüsse kann meine Mutter beantragen (neben dem Mietzuschuss). Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

HalloGina L.,

ja, so wie Sie den Sachverhalt schildern, wird sich die Witwenrente aufgrund des niedrigeren anzurechnenden Einkommens wohl erhöhen. Theoretisch wäre auch eine Rückrechnung wie der User „Schießl Konrad“ dargestellt hat möglich. Sicherer ist es m. E. dennoch, wenn Sie sich die neue Einkommensanrechnung direkt vom Rentenversicherungsträger erstellen lassen würden, da hier auch alle für die Einkommensanrechnung maßgebenden Tatbestände des Einzelfalls (insbesondere der anzusetzende Freibetrag - hier gibt es z. B Unterschiede. zw. „Ost“ und „West“) bekannt sind.

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2 Antworten

AnnaBam 11.04.2012 | 15:45
Das ist so sicher nicht zu beantworten, die Witwenrente war ja aufgrund ihres eigenen Einkommens gekürzt. Wie hoch die Witwenrente ohne Kürzung gewesen wäre (also künftig sein wird), geht aus der Berechnung im alten Rentenbescheid hervor. Was steht da drin?
Schießl Konradam 11.04.2012 | 18:49
Unverständlich, warum immer nicht darauf hingewiesen wird, die 60%ige Witwenrente Brutto kann gekürzt werden, wenn das ei- gene Einkommen(Netto) den anrechnungs- freien Betrag übersteigt. Dieser ist immer das 26,4 fache des jewei- ligen Rentenwertes für einen Entgeltpunkt. Zur Zeit 27,47 x 26,4 = 725,21 Euro Bei 1200 Netto minus 725,21 sind dies 474.79, hiervon werden 40% E.189,92 von der Brutto Witwenrente abgezogen. Gehe davon aus, 78,12 ist Netto, 78,12 :89,85% (10.15%)x100 =86,94 Brutto plus 189,92 neues Brutto 276,86. Minus 10,15% E. 28,10 Euro :248,76 Netto. Die eigene Rente von 660 Netto oder Brutto wird dadurch nicht beeinflusst.
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