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Experten-Antwort

Erhöhung ab 1.7.

von Madeleine20.11.2022 | 07:33
96 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, Ich habe eine kurze Frage. So wie es aussieht, wird meiner Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab April 22 stattgegeben. Der Betrag der, ab April berechnet wird/wurde, wird dieser dann ab Juli 22 ebenfalls erhöht? Ab diesem Zeitpunkt gab es ja die generelle Erhöhung. Zweite kurze Frage: Ich habe über meinen Arbeitgeber im September die Energie pauschale erhalten. Würde diese jetzt tatsächlich noch einmal gezahlt werden? Eigentlich ja nicht richtig, da ich die schon erhalten habe. Über Informationen würde ich mich freuen und danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Madeleine,

nachträglich bestätige ich gerne die Antworten von „KSC“ und „Modi1969“ :)

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 20.11.2022 | 09:52
2 kurze Antworten 1. ja 2. ja
Modi1969am 20.11.2022 | 09:57
Hallo, Wenn die Rente zum 1.4. beginnt, gibt es selbstverständlich die Erhöhung zum 1.7. Da die Rente erst demnächst (?) bewilligt wird, ist die Anpassung im Bescheid mit drin. Sie erkennen dies an den unterschiedlichen aktuellen Rentenwerten (bis 30.6.22 34,19 Euro, ab 1.7.22 36,02 Euro in der Anlage "Berechnung der Monatsrente". Die Energiepreispauschale (EPP) wird Ihnen tatsächlich 2x gezahlt (1x über Arbeitgeber, 1x durch Rentenversicherung - wenn Rentenanspruch am 1.12.22 besteht). Da die EPP zu versteuern ist, reduziert sich Ihr "ungewollter Vorteil" dann ggf. wieder entsprechend über die mögliche höhere Steuerbelastung....
Schadeam 20.11.2022 | 10:13
.....aber 600 € mehr brutto iszt auf jeden Fall besser als nur 300 €, oder? Ob das alles so gerecht ist müssen Sie die Regierenden fragen.
Madeleibeam 20.11.2022 | 13:06
Vielen Dank allen für die Antworten. Dann werde ich das dementsprechend dem Bescheid entnehmen können. Okay, ich hätte nicht gedacht das es die EP zweimal gibt. Aber ich nehme es jetzt so und sicherlich wird über die Steuererklärung etwas wieder zurück geführt. Einen schönen Sonntag noch und ein wirklich klasse Forum!
Deutsche Rentenversicherung
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