Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze 2020 zu Rente mit 45 laut Art. 4, 6. Sozialgesetzbuch 03/2020

von Remus29.06.2020 | 10:17
68 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Frau arbeitet im Gesundheitswesen, geb. 11/56 und hat bereits mehr als 45 Arbeitsjahre. Ihr momentanes Bruttoeinkommen liegt bei 20 T€. Sie möchte jetzt die Rente für langzeitig Versicherte beantragen. Fragen: 1.Welche Forderungen müssen erfüllt sein? 2.Kommt sie dann für 2020 in den Genuss der höheren Hinzuverdienstgrenze von 44590€ und kann folglich weiter arbeiten? 3.Wie wirkt sich das aus, wenn sie nächstes Jahr weiterarbeitet, ist dann die Grenze wieder 6300€? 4.Diese Grenze von 6300€ wird aber automatisch aufgehoben wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht? MfG Remus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Nutzer,

den Ausführungen von "Magnus" wird zugestimmt.

Wir empfehlen Ihnen vor Beantragung der Altersrente noch einen Beratungstermin bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung vor Ort wahrzunehmen. Bitte setzen Sie sich bezüglich der Terminvereinbarung mit dieser telefonisch in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Magnus am 29.06.2020 | 10:47
Damit Ihre Frau Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat, muss sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen und das entsprechende Lebensalter erreicht haben. Nachdem Ihre Frau im November 1956 geboren ist, kann sie diese Altersrente ab dem 1.8.2020 beziehen. Ist Ihre Frau am 1.11.1956 geboren, bereits ab dem 1.7.2020. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt für das Jahr 2020 44.590,- €. Nachdem Ihre Frau lt. Ihren Angaben nicht überschreitet, hätte sie - auch wenn sie die Beschäftigung weiter ausübt - Anspruch auf eine Vollrente. Ab dem 1.1.2021 soll die Hinzuverdienstgrenze wieder 6.300,- € betragen. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze (=1.10.2022) ist keine Hinzuverdienstgrenze mehr zu beachten.
Siehe hieram 29.06.2020 | 11:02
Hallo Remus, mit Geburtsmonat/Jahr 11/56 kann Ihre Frau ab 08/2020 die Rente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen, sofern die 45 Jahre tatsächlich erfüllt sind. Sie kann dann für den Rest des Jahres bis zu 44590 EUR zu ihrer Rente hinzuverdienen. Ab 2021 gilt wieder die 'normale' Grenze von 6.300 EUR. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze darf Sie dann unbegrenzt dazu verdienen. Bitte beachten Sie auch einige wichtige Hinweise in diesem ein paar Tage alten Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/kurzarbe… Ihre Frau sollte demnach auf jeden Fall erst einmal nur eine Teilrente (99%) beantragen, da sonst Ansprüche auf Krankengeld oder Kurzarbeitergeld (kommt wahrscheinlich in diesem Tätigkeitsbereich eher nicht vor...) und wohl auch ALG verloren gehen. Einige weitergehende Information zur "Flexirente" erhalten Sie auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Versuchen Sie kurzfristig einen Termin bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung zu erhalten, um sich hierzu noch ausführlicher beraten und den Antrag aufnehmen zu lassen (das geht auch telefonisch). Oder stellen Sie den Antrag online https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026