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Die Regierungskoalition will durch die Anhebung des Grenzwertes von monatlich 400 Euro auf monatlich 450 Euro die soziale Absicherung der Minijobber verbessern. Des weiteren sehen die Koalitionspläne vor, dass Minijobber künftig grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sein sollen. Ein Minijob wäre dann zukünftig nur noch versicherungsfrei, wenn der Minijobber dies gezielt beantragt.
Da diese Pläne erst noch in einen Gesetzestext gegossen werden müssen, lassen sich die Änderungen nicht mehr mit den laufenden Gesetzesvorhaben realisieren. Mit einem Inkrafttreten ist daher frühestens zum 1. April oder noch wahrscheinlicher zum 1. Juli zu rechnen. Es bleibt auch abzuwarten, ob sich im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen zu den Plänen ergeben werden.
Ob es darüber hinaus geplant ist, die Änderung der Geringfügigkeitsgrenze auch für die Hinzuverdienstgrenze zu übernehmen, ist uns nicht bekannt. Wir haben diesbezüglich derzeit keine Informationen. Auch hier muss wohl das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.
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