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Experten-Antwort

Erhöhung der Minijobgrenze auf 450 Euro

von Gänseblümchen26.11.2011 | 15:09
3265 Ansichten
6 Antworten
wie heute zu lesen ist, soll der MinijobBereich auf 450 Euro angehoben werden. Weiss jemand ob dies auch auf die RentenHinzuverdienstgrenze übertragen wird? Besten Dank im voraus.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.11.2011 | 18:47

Haben Sie bitte Verständnis, dass dieses Forum kein politisches Forum ist.

Experten-Antwortam 30.11.2011 | 13:03

Die Regierungskoalition will durch die Anhebung des Grenzwertes von monatlich 400 Euro auf monatlich 450 Euro die soziale Absicherung der Minijobber verbessern. Des weiteren sehen die Koalitionspläne vor, dass Minijobber künftig grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sein sollen. Ein Minijob wäre dann zukünftig nur noch versicherungsfrei, wenn der Minijobber dies gezielt beantragt.

Da diese Pläne erst noch in einen Gesetzestext gegossen werden müssen, lassen sich die Änderungen nicht mehr mit den laufenden Gesetzesvorhaben realisieren. Mit einem Inkrafttreten ist daher frühestens zum 1. April oder noch wahrscheinlicher zum 1. Juli zu rechnen. Es bleibt auch abzuwarten, ob sich im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen zu den Plänen ergeben werden.

Ob es darüber hinaus geplant ist, die Änderung der Geringfügigkeitsgrenze auch für die Hinzuverdienstgrenze zu übernehmen, ist uns nicht bekannt. Wir haben diesbezüglich derzeit keine Informationen. Auch hier muss wohl das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.

4 Antworten

-/-am 26.11.2011 | 15:55
Da ist das BMAS wohl der bessere Ansprechpartner
DarkKnight RVam 28.11.2011 | 13:18
Grundsätzlich hat die Hinzuverdienstgrenze für die Vollrente nichts mit der Grenze für Minijobs zu tun. Aber eine Angleichung wäre aus Sicht der RV sicherlich wünschenswert.......um Überzahlungen zu vermeiden....weil die Hinzuverdienstgrenze nicht eingehalten wurde!
DarkKnight RVam 29.11.2011 | 08:03
@Experte: Was hat denn die Frage mit Politik zu tun? Die Erhöhung auf 450 stand doch hier auf der Seite unter Nachrichten. Und dann finde ich die Frage im Zusammenhang mit dem Hinzuverdienst mehr als berechtigt!!!
Larsam 29.11.2011 | 16:53
Ich empfinde die Frage nicht als politische Meinungsäußerung. Das dürfte doch für viele voll Erwerbsgeminderte wirklich wichtig sein. Bisher war ein Minijob, also ein Verdienst bis 400,-Euro brutto, rentenunschädlich. Wird das zukünftig für Minijobs (450,- Euro brutto) nicht mehr zutreffen?
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