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Erhöhung der Witwenrente

von Witwe15.06.2010 | 09:22
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit letztem Jahr Witwenrente. Die Witwenrente wird ja über das Gehalt berechnet oder? Zur Zeit arbeite ich Vollzeit, möchte aber Stunden reduzieren, bekomme ich dann mehr Witwenrente? Bitte um Antwort.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Ihr Gehalt bisher auf die Witwenrente angerechnet wird

und

durch die Reduzierung der Stunden eine Einkommensminderung von mind. 10 % eintritt,

dann wird dies eine Erhöhung des Zahlbetrages der Witwenrente zur Folge haben. Sie sollten die Veränderung des Entgeltes in jedem Fall zeitnah Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo tyna,

es gibt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Kroatien. Hierin gibt es Regelungen, die die kroatischen Staatsangehörigen gegenüber sonstigen ausländischen Staatsangehörigen bei der Anwendung deutscher Vorschriften besser stellen. Dies ist vor allem für die Zahlung einer Rente von Bedeutung: Besitzen Sie die kroatische Staatsangehörigkeit, wird Ihnen die deutsche Witwenrente regelmäßig in voller Höhe auch nach Kroatien oder ins sonstige Ausland gezahlt.

Bezüglich des Krankenversicherungsschutzes sollten Sie sich vor einem Umzug nach Kroatien mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo tyna,

wie bereits mitgeteilt wird die Witwenrente für kroatische Staatsangehörige bei Wohnsitz in Kroatien aufgrund des Sozialversicherungsabkommens nicht gekürzt.

Bezüglich der Bearbeitungsdauer des Witwenrentenantrages setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, der den Antrag bearbeitet, in Verbindung.

7 Antworten

Ahaam 15.06.2010 | 09:53
Leider haben Sie u.a. auch vergessen zu sagen: - eigenes Bruttoeinkommen aus Beschäftigung - sonstige Einkünfte (insb. wenn 'neues' Hinterbliebenenrecht) Haben Sie eine große Witwenrente weil Sie über 45 sind oder weil Sie ein Kind erziehen? Wie viele halbwaisenberechtigte Kinder gibt es (erhöht den Freibetrag!) etc., etc. Die Rente berechnet sich grds. aus dem Versichertenkonto des Verstorbenen und erst dann kann das eigene Einkommen zu einer Reduzierung u.U. auf Zahlbetrag 'null' führen!
Witweam 15.06.2010 | 09:31
Ich habe vergessen zu sagen, dass ich die große Witwenrente bekomme.
Useram 15.06.2010 | 09:57
Die Witwenrente berechnet sich aus den Beiträgen Ihres verstorbenen Partners. Auf die Höhe hat aber Ihr Einkommen eine Auswirkung, das stimmt. D.h. Ihr eigenes GEhalt wird auf die Witwenrente angerechnet. Ob dies bei Ihnen der Fall ist kann ich so leider nicht beurteilen. Eine Reduzierung der Stunden hat nur Einfluss auf die Höhe Ihrer Witwenrente, wenn das GEhalt dass Sie in dieser Arbeit beziehen damit dann auch niedriger wird. Am besten wäre es, Sie rufen Ihren Sachbearbeiter bei der DRV an oder gehen in die A- und B-Stellen, die können Ihnen dann spezifische Auskünfte geben und kein allgemeines blabla.
Zam 15.06.2010 | 10:06
Es kommt halt auf die Einkommensanrechnung an, ob sich die Witwenrente erhöht : http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/ nn_11930/SharedDocs/de/ Inhalt/02__Rente/03__leistungen/04__rente__ hinterbliebene/rente__allg__ein kommensanrechnug/rente__einkommensan___20witwenrente.html
Witweam 15.06.2010 | 09:58
Hm... eigentlich wollte ich nur wissen, ob sich die Witwenrente erhöht wenn ich bei meiner Arbeit Stunden reduziere. Das da so viel dann mit einberechnet wird hätte ich jetzt nicht gedacht.
tynaam 17.06.2010 | 09:16
Mein Ehemann war in einer Erwerbsminderungsrente. Es würde mich interessieren was mit der Rente passiert wenn sie in Kroatien aushezahlt wird???
tynaam 17.06.2010 | 10:06
ich warte schon über 7 Monate auf den Witwenrentenbescheid, was soll ich machen? was brauche ich für eine Rentenauszahlung in Kroatien, ich habe gehört das wenn die Rente im Ausland ausgezahlt wird das 30% von der Rente abgezogen werden!
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