Wenn Ihr Gehalt bisher auf die Witwenrente angerechnet wird
und
durch die Reduzierung der Stunden eine Einkommensminderung von mind. 10 % eintritt,
dann wird dies eine Erhöhung des Zahlbetrages der Witwenrente zur Folge haben. Sie sollten die Veränderung des Entgeltes in jedem Fall zeitnah Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.