Ihre auszugsweisen Berechnungen können im Detail nicht nachvollzogen werden.
Insbesondere die Berechnung, dass die Zeiten der Berufsausbildung (als beitragsgeminderte Zeiten) im Rahmen der Mindestentgeltpunktebewertung mit einbezogen werden. Zusätzliche Entgeltpunkte im Rahmen der Mindestentgeltpunktebewertung werden nur für "vollwertige Pflichtbeitragszeiten" ermittelt also gerade nicht für Zeiten einer Berufsausbildung, die als beitragsgeminderte Zeiten gelten.
Sie sollten sich daher mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und die Berechnung überprüfen lassen.
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