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Experten-Antwort

Erhöhung Entgeltpunkte für Berufsausbildung

von Löwenzahn03.03.2020 | 11:06
73 Ansichten
4 Antworten
Hallo Forum-Teilnehmer. Ich hätte eine Frage zur Höherwertung an Entgeltpunkten für eine klassische Berufsausbildung (Lehre) 1. Ausbildung abgebrochen, 2. Ausbildung mit Prüfung beendet, daher insgesamt 41 Monate mit Beiträgen belegt. Alle EP-Punkte betrugen 26,2851 (incl. 0,7008 für die 41 Monate Lehrzeit) zzgl. Bewertung Ausbildung 41 Monate x 0,0833 EP = 3,4153 EP abzüglich bereits berücksichtigt EP - 0,7008 EP ergab zusätzlich für Berufsausbildung EP = 2,7145 EP Mit 28,9996 EP gind es weiter in der Grundbewertung. Die Vergleichsbewertung war niedriger mit Hinweis "Bei weiterer Berechnung ist von der Grundbewertung auszugehen" Dann kommen Bewertungen von beitragsgeminderten Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten außerhalb Berufsausbildung über 3 Jahre hinaus liegen bei mir nicht vor. Beitragsgeminderte Zeit für Berufsausbildung wurde nun hier neu bewertet. 36 Monate x 0,0625 EP = 2,2500 EP abzüglich berücksichtigt - 0,6133 EP ergab zusätzlich für Berufsausbildung = 1,6377 EP Bei der Berechnung der persönlichen EP-Punkte (bei EM-Rente) wurde nun der geringere Wert angesetzt. EP für Beitragszeiten 26,2851 EP EP für beitragsfreie Zeiten 19,3118 EP EP für beitragsgeminderte Zeiten 1,6377 EP Gesamt 47,2346 EP Kann es sein, dass EP-Zuschläge für die Berufsausbildung verringert werden, wenn mann EM-Rente bezieht? Oder warum wird erst mehr angegeben und dann doch weniger angerechnet? Vielen Dank schon mal vorab für alle (Experten) - Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.03.2020 | 13:26

Ihre auszugsweisen Berechnungen können im Detail nicht nachvollzogen werden.

Insbesondere die Berechnung, dass die Zeiten der Berufsausbildung (als beitragsgeminderte Zeiten) im Rahmen der Mindestentgeltpunktebewertung mit einbezogen werden. Zusätzliche Entgeltpunkte im Rahmen der Mindestentgeltpunktebewertung werden nur für "vollwertige Pflichtbeitragszeiten" ermittelt also gerade nicht für Zeiten einer Berufsausbildung, die als beitragsgeminderte Zeiten gelten.

Sie sollten sich daher mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und die Berechnung überprüfen lassen.

3 Antworten

senf-dazuam 03.03.2020 | 13:41
Hallo Löwenzahn! Die erste BErechnung bezieht sich nur auf die Grundbewertung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung. Die letztliche Bewertung und Aufwertung von max. 36 Monaten an Ausbildungszeiten ist (wie Sie bereits festgestellt haben) ein wenig anders, beispielsweise ist der Wert mit x% des Gesamtleistungswertes zu berechnen und auf 0,0625 EP pro Monat begrenzt. Das klingt für mich also plausibel.
W°lfgangam 03.03.2020 | 20:11
Hallo Löwenzahn, das Ergebnis/die Aufwertung der max. 36 Monate möglichen Berufsausbildung stimmt doch mit den 'zusätzlichen' EP dafür, wie auch in der vorläufigen Endabrechnung der persönlichen EP überein, jeweils 1,6377 EP. Sie dürfen bestimmte Werte/Berechnungen, die _nur in_ der Gesamtleistungsbewertung vorgenommen werden (z.B. die nur hier stattfindende Aufwertung für alle Berufsausbildungszeiten/41 Monate), nicht mit dem daraus erzielten Bestwert für die tatsächliche Bewertung der (begrenzten) Aufwertung der Berufsausbildung für max. 36 Monate vergleichen. Und, sofern die EM-Rente bei vorzeitigem Beginn einen Abschlag hat, wandern die/alle aus den (allgemeinen) EP im Rahmen der tatsächlich festzustellen persönlichen EP um bis zu 10,8 % in den Keller. Gruß w. PS: Gesamtleistungsbewertung ...wer da reinschaut, sollte schon wissen, welche Auswirkungen die auf die Bewertung der maßgebenden Versicherungszeiten hat/nicht hat.
Löwenzahnam 03.03.2020 | 22:27
Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen Rückantworten. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Berechnung korrekt ist (obwohl die Antwort des Experte nicht so geschrieben wurde) Gruß w. PS: Gesamtleistungsbewertung ...wer da reinschaut, sollte schon wissen, welche Auswirkungen die auf die Bewertung der maßgebenden Versicherungszeiten hat/nicht hat.[/quote @ W*olfgang genau deswegen hatte ich ja meine Frage gestellt, da es für mich verwirrend ist. Nochmals Danke für die Informationen. Löwenzahn
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