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Experten-Antwort

Erhöhung Hinzuverdienstgrenze

von Heinrich G.09.06.2016 | 21:10
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6 Antworten

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Guten Abend, ich beziehe teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienstgrenze wurde mir mit meinem Rentenbescheid mitgeteilt. Ist es richtig, dass sich die Hinzuverdienstgrenze um die Rentenerhöhung (jetzt zum 1.7.16 4,25 %) ebenfalls erhöht? Vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinrich G.,

seit dem 01.01.2008 ist für die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen die monatliche Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV maßgebend.

Durch die Bezugnahme auf die sich regelmäßig zum 01.01. eines jeden Jahres ändernde Bezugsgröße sind die individuell zu errechnenden Hinzuverdienstgrenzen bei den Teilrenten dynamisch gestaltet und daher zu Beginn eines jeden Kalenderjahres neu zu errechnen.

Für Rentenbezugszeiträume bis zum 31.12.2007 war für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze nicht die Bezugsgröße, sondern der aktuelle Rentenwert von Bedeutung.

Somit ändert sich Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze zum 01.07.2016 nicht.

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5 Antworten

W*lfgangam 09.06.2016 | 21:25
Hallo Heinrich G., nein, die Hinzuverdienstgrenze ist abhängig von der so genannten Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Die ändert/erhöht sich immer zum 01.01. eines Jahres - insofern erfolgt nach der turnusmäßigen Rentenanpassung hier keine Änderung der Hinzuverdienstgrenzen. Gruß w.
Heinrich G.am 09.06.2016 | 21:44
Im Rentenbescheid steht: "Die Hinzuverdienstgrenzen werden sich um den Prozentsatz verändern, um den sich der jeweilige aktuelle Rentenwert infolge einer Rentenanpassung ändert." Was bedeutet das? Habe ich einen Denkfehler?
Namenam 09.06.2016 | 23:04
Nein. Die zulässigen Hinzuverdienste bestimmen sich nach § 34 SGB VI für Altersrenten oder § 96a SGB VI für EM-Renten. Dynamisches Berechnungsmerkmal ist die "Bezugsgröße", die im Voraus für das Kalenderjahr festgestellt wird (§ 17 Abs. 2 SGB IV). http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__34.html http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__17.html https://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe
W*lfgangam 09.06.2016 | 21:57
Heinrich G. jetzt fange ich auch an zu grübeln, welche Grenzwerte sich nur zum 01.01. und welche zum 01.07. steigen ;-) Warten Sie bitte weitere Kommentare/Experten/in-Rat ab. Gruß w.
Heinrich G.am 09.06.2016 | 22:03
OK. Trotzdem erst mal danke ;-)
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