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Experten-Antwort

Erklärung bei Bezug einer TEMR

von KodianBernd12.02.2024 | 11:14
115 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Ich beziehe seit knapp 4 Jahren eine TEMR und seit 1,5 Jahren ist diese unbefristet bis zur Altersrente in 2033. Ich bekam jetzt ein Schreiben zur Erklärung meines Gesundheitszustands und meines Hinzuverdienstes. Seit letztem Jahr läuft ein Verfahren zur Erhöhung meines GdB,hierzu wurde auch ein neurologisches Gutachten vom Sozialgericht beauftragt. In dem Antrag der TEMR ist die Frage,ob in den letzten 2 Jahren ein ärztliches Gutachten von einer anderen Behörde erstellt wurde. Sollte ich dies hier angeben,obwohl es ja nichts mit der TEMR zu tun hat oder besser verneinen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KodianBernd,

 

bitte gerne das erstellte Gutachten angeben.

Es geht hier um die aktuelle und vollständige Beurteilung ihres aktuellen Gesundheitszustandes bzw Krankheitsbildes. Da sind alle med. Unterlagen/Befunde etc. hilfreich.

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4 Antworten

Egalam 12.02.2024 | 11:28
Falls das ehemalige Versorgungsamt persönlich begutachtet haben sollte -> Ja. Wieso stellen Sie sich diese Frage? Weil eine Besserung eingetreten ist? Sie sind verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß zu beantworten.
KodianBerndam 12.02.2024 | 11:41
Es ist natürlich keine Verbesserung eingetreten,bei meiner Krankheit auch nicht möglich. Trotzdem stellt sich mir die Frage,da das eine (Versorgungsamt) ja nichts mit der Rentenversicherung direkt zu tun hat.
SBam 12.02.2024 | 11:55
Ein Gutachten was der Rentenversicherung noch nicht vorliegt, muss auf jeden Fall bei der Rentenversicherung vorgelegt werden.
Egalam 12.02.2024 | 12:33
Das ist Ihre Sichtweise. Es hat sehr wohl was damit zu tun. Es wird eine Gesamtwürdigung mit allen medizinischen Unterlagen durchgeführt. Es ist das gute Recht des medizinischen Dienstes der Rentenversicherung zu sehen, was der Gutachterkollege entschieden hat. Glauben Sie mir, wenn es die Rentenversicherung nicht zu Interessen haben sollte, würde es auch auf dem Antrag nicht danach fragen.
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