Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erlaufb? Erst LTA und dann evtl. teilw. EM-Rent?

von tomml07.11.2011 | 17:17
1550 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich komme aus der Reha. Entlassungsbericht empfiehlt LTA bzw. EM-Rente. Da ich bereits schon einen LTA-Antrag vor Rehabeginn gestellt habe, wird wohl erst über LTA entschieden. Da ich bereits Kaufmann bin ist die Chance einer LTA eher gering. Meine Frage: Sollte ich eine LTA (z.B. Umschulung, Qualifizierung etc.) erhalten, könnte ich dann entweder während LTA oder danach einen Antrag auf EM-Rente stellen? Ich weiß nicht, ob ich die LTA packe. Lt. Bericht kann ich bis 5Stunden am Tag arbeiten. Könnte ich also erstmals eine LTA machen und dann -wenns nicht geht- einen Antrag auf teilw. EM-Rente stellen? Oder stehen die Chancen dann geringer als wenn ich bereits jetzt vor LTA-Genehmigung/Beginn Antrag auf EM-Rente stelle? danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tomml,

Sie brauchen sich eigentlich jetzt erst einmal gar keine Gedanken machen. Ihr Rentenversicherungsträger wird nun den Rehabericht auswerten und entscheiden, ob aus Sicht des dortigen Sozialmedizinischen Dienstes eine LTA für sinnvoll gehalten wird. Kommt es zur LTA und muss diese aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden, kann dann immer noch die Frage der Erwerbsminderungsrente geklärt werden.

Kommt der RV-Arzt aber zu dem Ergebnis, dass Ihre Erwerbsfähigkeit auch mit einer LTA nicht gebessert werden kann, dann wird der Reha-Antrag gleich in einen Rentenantrag umgedeutet.

Es kann aber natürlich auch sein, dass Ihr Rententräger Ihre Erwerbsfähigkeit anders beurteilt, als die Reha-Klinik und gar keine Erwerbsminderung mehr vorliegt.

Letztlich müssen Sie jetzt die Entscheidung abwarten. Eventuell fragen Sie einfach mal direkt Ihren zuständigen Sachbearbeiter nach dem Stand der Dinge.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

FCKam 07.11.2011 | 17:42
Was im Reha-Bericht steht, ist nicht verbindlich. Es kommt einzig und allein darauf an, wie der sozialmedizinische Dienst der DRV Ihr Restleistungsvermögen beurteilt. Und es ist tatsächlich sehr naheliegend, dass jemand, der 5 Stunden täglich arbeiten kann, auch 6 Stunden täglich arbeiten kann. Damit hätte sich der Rentenanspruch dann von selbst erledigt!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026