Hallo tomml,
Sie brauchen sich eigentlich jetzt erst einmal gar keine Gedanken machen. Ihr Rentenversicherungsträger wird nun den Rehabericht auswerten und entscheiden, ob aus Sicht des dortigen Sozialmedizinischen Dienstes eine LTA für sinnvoll gehalten wird. Kommt es zur LTA und muss diese aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden, kann dann immer noch die Frage der Erwerbsminderungsrente geklärt werden.
Kommt der RV-Arzt aber zu dem Ergebnis, dass Ihre Erwerbsfähigkeit auch mit einer LTA nicht gebessert werden kann, dann wird der Reha-Antrag gleich in einen Rentenantrag umgedeutet.
Es kann aber natürlich auch sein, dass Ihr Rententräger Ihre Erwerbsfähigkeit anders beurteilt, als die Reha-Klinik und gar keine Erwerbsminderung mehr vorliegt.
Letztlich müssen Sie jetzt die Entscheidung abwarten. Eventuell fragen Sie einfach mal direkt Ihren zuständigen Sachbearbeiter nach dem Stand der Dinge.