Hallo Lena,
rentenrechtlich gesehen, führt die Bewilligung einer Rente nicht automatisch zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Wie es aber arbeitsrechtlich aussieht, können wir Ihnen leider auch nicht sagen. Wenden Sie ich bitte am besten an eine Fachkraft für Arbeitsrecht.
Freundliche Grüße
Im öffentlichen Dienst würde es zwingend bei einer vollen erwerbsminderungsrente enden
oder ruhen. Paragraph 33 TVöD
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