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Experten-Antwort

Erlischt geringfügiges Arbeitsverhältnis bei voller Erwerbsminderungsrente?

von Lena13.11.2025 | 23:01
329 Ansichten
5 Antworten
Ich beziehe eine unbefristete Teil Erwerbsminderungsrente. Seitdem habe ich meine Arbeit auf unter 3 Stunden täglich reduziert. Aktuell bin ich erkrankt und es steht zu befürchten, dass ich in die volle Erwerbsminderungsrente komme. Würde in diesem Fall mein Arbeitsverhältnis enden? Oder würde es weiter bestehen, da es ja unter der erlaubten Arbeitszeit für volle Erwerbsminderungsrente liegt. Falls es erlöschen würde, hätte ich dann, ähnlich wie bei der Teil Erwerbsminderungsrente, die Möglichkeit den Arbeitgeber um eine Weiterbeschäftigung zu bitten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2025 | 11:11

Hallo Lena,

 

rentenrechtlich gesehen, führt die Bewilligung einer Rente nicht automatisch zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Wie es aber arbeitsrechtlich aussieht, können wir Ihnen leider auch nicht sagen. Wenden Sie ich bitte am besten an eine Fachkraft für Arbeitsrecht.

 

Freundliche Grüße

4 Antworten

KSCam 13.11.2025 | 23:12
Arbeitsrechtliche Fragen klärt die DRV nicht. Ein Minijob ist neben der EM Rente kein Problem wenn Sie die Zeitgrenze (unter 3 Std) einhalten. Alles weitere klären Sie mitIhrem Arbeitgeber. natürlich können Sie ihn fragen wegen Weiterarbeiten. Wer sollte Ihnen das verbieten?
Tinaam 14.11.2025 | 12:32
Im öffentlichen Dienst würde es zwingend bei einer vollen erwerbsminderungsrente enden oder ruhen. Paragraph 33 TVöD
Peter T.am 17.11.2025 | 19:44
Tina schrieb

Im öffentlichen Dienst würde es zwingend bei einer vollen erwerbsminderungsrente enden

oder ruhen. Paragraph 33 TVöD

Falsch, laut einem Urteil gibt es keinen sachlichen Grund für die Auflösung des AV. Der AN kann weiter seiner Arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen, da er unter der Stundenanzahl arbeitet, die eine Volle EM als Grenze ansieht. Der AG muss dies aber noch erfahren und ganz wichtig ist innerhalb der 14 Tage den Antrag auf Weiterbeschäftigung zu stellen (analog zu teilweiser EMR). Leider sehen AG und auch die Anwälte vom KAV nur den Tarifvertrag und zitieren daraus. Falls benötigt, suche ich das entsprechende Urteil raus, ansonsten ist es auch bei Haufe schon eingepflegt, welche die Arbeitsmaterialien für den ÖD darstellen...
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