Um eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Voraussetzungen für diese Rente ist u.a. dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen müssen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen). Diese Voraussetzung verlieren Sie, sofern Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und keine Pflichtbeiträge leisten.