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Experten-Antwort

Erlöschung der Erwerbsminderungsrente!

von Larry202025.02.2022 | 00:05
102 Ansichten
2 Antworten

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Hallo liebes Forum, ich stecke in einer ganz heiklen Situation! Ich lebe noch vom ALG2, was sich dieses Jahr ändern wird, weil ich mit meiner Selbständigkeit über den Satz von 22500€ komme. Meine Selbständigkeit ist das fotografieren und videografieren! Die Beraterin, mit der ich heute telefoniert habe, meinte zu mir, dass die Selbständigkeit nicht länger als 5 Jahre sein darf, sonst würde ich keinen Anspruch mehr haben, im Falle der Fälle Erwerbsminderungsrente zu beziehen! Bezieht sich das nur auf die Selbständigkeit ,,Fotografie,, oder auch andere Kreative Berufe? Z.b. Discjockey, oder Tonstudio aufnahmen! Ich danke euch und liebe Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Um eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Voraussetzungen für diese Rente ist u.a. dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen müssen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen). Diese Voraussetzung verlieren Sie, sofern Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und keine Pflichtbeiträge leisten.

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1 Antworten

Berndam 25.02.2022 | 06:41
Grundvoraussetzung, um Erwerbsminderungsrente zu erhalten ist die sogenannte 3/5 Belegungsregel, also in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorliegen, um nicht leer aus zu gehen. Hier wurde etwas miteinander vermischt, aber es ist so, dass ein versicherungsfreier Selbstständiger nur innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag auf Pflichtversicherung in der Rentenversicherung stellen darf. Als Fotograf kann man aber auch Mitglied der Künstler Sozial Kasse sein, und damit kein versicherungsfreier Selbstständiger... Sind Sie Mitglied der KSK? Wenn nein: Was wann und wo fotografieren Sie?
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