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Zur Experten-Antwort springenHallo, Joebo,
grds. meldet die Stelle, die den Rentenantrag aufnimmt, der Krankenkasse die erforderlichen Daten. Diese hat dann die Aufgabe die sog. Rahmenfrist festzulegen und meldet dem RV-Träger, welche Voraussetzungen bei der KVdR vorliegen. Es ist nicht die originäre Aufgabe der DRV diese zu berechnen. Ferner ist es so, dass das Antragsdatum immer feststeht und offiziell nicht variabel ist.
Wir verweisen wir auf die Beiträge z.B. von Zelda und KPJMK.
Frage nicht richtig gelesen oder warum die unqualifizierte Antwort?Guten Tag, liebe Experten, ich beschäftige mich zur Zeit mit der Ermittlung der Rahmenfristen für die KVdR. Wurde keine Erwerbstätigkeit aufgenommen, so gilt als Beginn der Rahmenfrist: -Tag der Eheschließung bzw. Eintragung Lebenspartnerschaft, wenn keine Ehe bestand - Vollendung des 18. Lebensjahres (keine Ehe bzw. Lebenspartnerschaft), wenn das 18. LJ nicht vollendet wurde - Tag der Geburt Bsp: Tag RA 15.02.2016, geboren am 02.01.1990. Bisher keine Erwerbstätigkeit und nicht verheiratet. Geht die Rahmenfrist nun am 02.01.2008 (Geburtstag) los oder wie schon in einigen Beispielaufgaben gesehen am 01.01.2008 (Vollendung des 18. Lj. am 01.01.2008 um 24:00 Uhr)? Vielen Dank im Voraus!Verklagen Sie Ihre Krankenkasse.
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