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Experten-Antwort

Ermittlung Höhe EU Rente

von Brenscheid10.04.2012 | 07:23
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde in nächster Zeit Antrag auf EU Rente stellen (bin Baujahr 1957) und habe mich mal im Net durch allerhand Infos gepflügt. Ich verstehe das jetzt so, dass die Rente (falls genehmigt) aus den Bezügen der letzten 3 Jahre ermittelt wird. Sollte man dann eine TEIL EU bekommen, was bei mir evtl. möglich ist, wird natürlich auch nur ein Anteil der Rente bezahlt. Nun meine Frage: aufgrund meiner Beschwerden habe ich schon vor 4 Jahren die Konsequenz gezogen und mir freiwillig einen Teilzeitjob mit 5 Stunden täglich gesucht (hatte davor ganztags gearbeitet). Nehmen die jetzt die 3 Jahre wo ich nur TEILZEIT gearbeitet habe, als Grundlage? Das verzerrt doch völlig mein Einkommen, da ich natürlich ganztags viel mehr verdient habe. Liebe Grüße Uschi Brenscheid

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei den Rentenauskünften wird in der Regel immer nur der Betrag genannt, der sich bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung ergeben würde.

Sollten Sie also noch in der Lage sein, vier Stunden tgl. zu arbeiten, käme eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist genau halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

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5 Antworten

Nerysam 10.04.2012 | 09:16
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Ich verstehe das jetzt so, dass die Rente (falls genehmigt) aus den Bezügen der letzten 3 Jahre ermittelt wird. Nehmen die jetzt die 3 Jahre wo ich nur TEILZEIT gearbeitet habe, als Grundlage? Das verzerrt doch völlig mein Einkommen, da ich natürlich ganztags viel mehr verdient habe.
Eben deshalb ist das auch völlig falsch und EU-Rente gibt es auch nicht mehr. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird aus sämtlichen bis zum Leistungsfall zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten ermittelt und um die Zurechnungszeit bis 60. Lebensjahr erhöht. Lassen Sie sich eine Rentenauskunft erteilen, denn da steht dann alles genau drin.
Ja, um die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr erhöht, aber dann ca. 10 % wieder abgezogen. Es ist ja eine vorzeitige Rente. Also bitte nicht nur die positiven Aspekte darstellen, auch die negativen Aspekte schön einbeziehen.
-_-am 10.04.2012 | 08:46
Eben deshalb ist das auch völlig falsch und EU-Rente gibt es auch nicht mehr. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird aus sämtlichen bis zum Leistungsfall zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten ermittelt und um die Zurechnungszeit bis 60. Lebensjahr erhöht. Lassen Sie sich eine Rentenauskunft erteilen, denn da steht dann alles genau drin.
2012am 10.04.2012 | 09:40
Sie bekommen jedes Jahr eine Renteninformation zugeschickt. Darauf ist die aktuelle Höhe einer Erwerbsminderungsrente angegeben - vorausgesetzt, in Ihrem Versicherungskonto sind auch alle Zeiten vollständig und richtig enthalten.
Brenscheidam 10.04.2012 | 10:43
Danke, danke!!!! super, das mit den 10% hatte ich auch irgendwo gehört. Wenn ich z.B. noch für 4 Stunden Arbeit zu gebrauchen wäre, dann würde ich quasi von dieser Rentensumme die Hälfte bekommen? UB
-_-am 10.04.2012 | 13:27
Die Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Leistung gehen in Abhängigkeit vom Leistungsfall ab. Die Rente vermindert sich bei Pflichtversicherten um den Eigenanteil der Krankenversicherung und den Beitrag zur Pflegekasse. Die Höhe der Rente ist abhängig vom Leistungsvermögen. Siehe: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.unter 3 Stunden = volle Erwerbsminderungsrente 3 bis unter 6 Stunden = halbe Erwerbsminderungsrente 6 und mehr Stunden = keine Erwerbsminderungsrente Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente (sogenannte "Arbeitsmarktrente").
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