Liebe Leser,
ich bitte um Verständnis: unsachliche Beiträge habe ich gelöscht.
Ein schönes Wochenende
Ihr Admin
Hallo Jonny,
unabhängig von Ihren Beispielfällen sind die Beitragsbemessungsgrundlagen für versicherungspflichtig Beschäftigte die beitragspflichtigen Einnahmen.
Was die konkrete Berechnung der EP-Werte angeht, sollten sich in den Fällen a) und b) für das Jahr 2003 aus den beitragspflichtigen Einnahmen i.H.V. 8.664€ jeweils 0,2994 EP ergeben.
In der Variante c) müsste in der Berechnung eine Aufteilung in die Zeiträume 01.01.2003 bis 31.03.2003 sowie 01.04.2003 bis 31.12.2003 stattfinden und sich für die Zeiträume 0,0748 bzw. 0,2245 EP ergeben.
Bei teilweise parallel liegenden Zeiten findet stets eine Aufteilung statt, um das Entgelt entsprechend in die beiden Zeiträume aufteilen zu können.
Der Grund für die Aufteilung sollte im geschilderten Fall darin liegen, dass für den parallel liegenden Zeitraum einer z.B. geringfügig entlohnten versicherungsfreien Zeitraum auch noch die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Aus diesen wird ebenfalls ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt, der dann dem Zeitraum 01.04.2003 bis 31.12.2003 zugeschlagen wird.
Konkrete Rückfragen zu Ihrem Versicherungsverlauf bzw. der Rentenberechnung bitten wir direkt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers abzuklären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Also ich mag ja diesen § 123 SGB VI ;-)
Mit dem wäre es total einfach:
Jahresgehalt durch 12 (bzw. durch 360 Tage, so eben, wie es dort genau steht).
Hat man schon mal die Beträge pro Monat für die feste Beschäftigung.
Und dann die versicherungsfreie Nebenbeschäftigung, die 'nur vom 01.04.-31.12. lief. Die also durch 9 Monate (bzw. xxx Tage) teilen.
Und dann kalendertäglich für den Zeitraum 01.04.-31.12. einzeln ausrechnen, welcher der Tage dann noch ein 'plus' wegen der Beiträge des Arbeitgebers gibt. Hier muss dann aber berücksichtigt werden, dass er nicht 18,6% bezahlt hat sondern nur 15.
Aber vermutlich wäre dies 'zuuu' einfach, weil es ja um die komplizierte Grundrentenberechnung geht....
Und bevor ich mir aber wieder anhören muss, dass ich 'falsch liege'...
viel Spaß beim Weiterrechnen und ein schönes Wochenende ;-)
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.