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ERMR und schwerbehinderungsrente

von Maria07.12.2018 | 20:41
93 Ansichten
3 Antworten
Hallo liebes Forum ERMR seit 2011 auf unbestimmte Dauer Längstens bis 31.10. 2022 GDB 60% unbefristet Jahrgang 1956 Kann ich von der ERMR von mir aus in die schwerbehinderungsrente gehen,oder geht das nicht weil ich die ERM ja nur auf unbestimmte Dauer habe,sie ja jederzeit wieder durch eine evt.überprüfung wieder entzogen werden kann,was sich die DRV ja offen hält. Ich wurde gottseidank noch nie überprüft, aber man halt halt doch immer im Hinterkopf, das es doch noch mal passiert, und dann das ganze wieder von vorne anfängt. Der rentenrechner sagt aus,ich könnte mit 60 und 10Monaten in die schwerbehinderungsrente gehen Ich bin etwas ratlos Danke im voraus

3 Antworten

W*lfgangam 07.12.2018 | 22:37
Hallo Maria, so ist es, wenn Sie die 35 Versicherungsjahre UND am Tag des Rentenbeginns für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch den mind. GDB 50 haben. Dann sind Sie auch vor etwaigen Überprüfungen sicher, und Ihre Rente läuft mind. in der bisherigen Höhe weiter. Auf einen Mehrbetrag – bei späterer 'Umwandlung' in Altersrente sollten Sie eher nicht hoffen, wenn keine 'bedeutenden' Rentenzeiten neben der bisherigen Zurechnungszeit/oder nach Ende dieser, entstanden sind/noch laufen. Andererseits, warum nicht warten, bis die EM-Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze 'umzuwandeln' ist ...schlechter kann es auch dann nicht werden – vielleicht 'erfindet' der Gesetzgeber aber bis dahin etwaige Zusatzleistungen, von denen Sie sich mit 'vorzeitigem' Altersrentenantrag 'abschneiden' würden ...pure Spekulation heute. Lassen die EM-Rente einfach erst mal laufen. Gruß w.
Susiam 08.12.2018 | 19:09
wenn der Gesetzgeber etwas erfindet, dann garantiert nur zu seinem Vorteil. Maria, ich empfehle Ihnen die AR für schwerbehinderte. Dann haben Sie endlich ruhe. Gruß
KSCam 08.12.2018 | 21:43
Realistisch gesehen kann Ihnen nichts mehr passieren und Sie brauchen sich keine Sorgen machen: 1) sofern 35 Jahre vorliegen ist die mindestens gleich hohe AR für Schwerbehinderte jederzeit möglich - entweder sofort oder halt dann wenn eine Kontrolle anstünde. 2) Sie sind 62 und seit 7 Jahren Rentnerin und in dieser Zeit nie geprüft worden - was soll da noch passieren?
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