Hallo Neo,
den im September 2023 gestellten Antrag sollten Sie nicht zurück nehmen, da Sie ja bereits einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, und dann unter Umständen auch Schwierigkeiten mit der Krankenkasse bekommen könnten.
Sie sollten eine Kopie des Bewilligungsbescheides an die Krankenkasse senden und anfragen, ob sich die erneute Aufforderung damit erledigt hat, was vermutlich der Fall sein dürfte.
Wenn die Krankenkasse wider Erwarten auch weiterhin eine erneute Antragstellung verlangen sollte, werden Sie dieser Aufforderung wohl oder übel nachkommen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Weil der erste Brief wahrscheinlich unzulässig und nur eine freundliche Bitte war und das wusste auch die Krankenkasse. Deswegen haben sie jetzt die erneute ordentliche Aufforderung bekommen. Aber da sie ja schon den Antrag gestellt haben ist alles erledigt. Die Krankenkasse wird es nur noch nicht gewusst haben. Sie können ja auf den Briefen einfach einfach mal dort anrufen und denen mitteilen, dass sie ihre Schuldigkeit getan haben .
Danke für die Rückmeldung, nach Aussage der UPD war diese vorbezeichnete Aufforderung mit einer Frist von 3 Wochen unwirksam und bzw. rechtswidrig. ( seltsam irgendwie, dass ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, seine eigenen Gesetze nicht versteht oder kennt ^^) Vor diesem Hintergrund meine Frage u.a. auf die Unwirksamkeit der Aufforderung. Da ich eine REHA im Allgemeinen als eine gute Sache verstehe, habe ich ungeachtet der Unwirksamkeit der Aufforderung, einen Antrag bei der DRV gestellt, vllt war das ein Fehler ?!
Würde ich heute erneut bei der DRV eine Reha beantragen ( nach Möglichkeit ?! ) , ist der Antrag den ich September 23 gestellt habe als unaufgefordert zu verstehen und der heutige " Antrag nach Aufforderung der Krankenkasse ?
Meine Frage bezieht sich auf die Rechtsfolgen
Danke und Beste Grüße
Fahrradkette, was soll das denn, reine Theorie… Sie haben Reha bewilligt bekommen…wem nützt es zu grübeln was wäre wenn der Antrag später gestellt worden wäre…und Diskussionen mit der Krankenkasse führen Sie bitte nicht im Rentenforum
wer lesen kann und das Gelesene zu verstehen vermag ist klar im Vorteil ^^ ... es geht um die Rechtsfolgen in Bezug auf den Antrag ( unaufgefordert / aufgefordert ) ... Sie Genie ^^
Fahrradkette, was soll das denn, reine Theorie… Sie haben Reha bewilligt bekommen…wem nützt es zu grübeln was wäre wenn der Antrag später gestellt worden wäre…und Diskussionen mit der Krankenkasse führen Sie bitte nicht im Rentenforum
wer lesen kann und das Gelesene zu verstehen vermag ist klar im Vorteil ^^ ... es geht um die Rechtsfolgen in Bezug auf den Antrag ( unaufgefordert / aufgefordert ) ... Sie Genie ^^
... und im Übrigen, steht hier zu lesen " Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV). ... denen Sie offenkundig nicht angehören, demnach ... halten Sie sich bitte mit Ihrer Buchstabensuppe zurück ^^
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.