Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

erneute Auforderung zur Reha

von Neo14.01.2024 | 09:15
252 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich wurde im September 23 von meiner Krankenkasse zu REHA aufgefordert, mit einer Frist von 3 Wochen. Und obgleich diese Aufforderung nach Aussage der UPD unzulässig ist, bin der Aufforderung gefolgt und habe bei der DRV einen Antrag gestellt. Anfang Januar 24 habe ich von der DRV die Bewilligung erhalten. Gestern wurde ich von meiner Krankenkasse erneut aufgefordert, per Einschreiben und mit einer Frist von 10 Wochen. Wie habe mich ich jetzt zu verhalten ? Habe ich ein weiteres Mal einen Antrag zu stellen und den Antrag von September 23, welcher im Januar 24 bereits bewilligt wurde zurückzunehmen ? Ich wäre für einer Rückmeldung sehr dankbar Beste Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.01.2024 | 15:24

Hallo Neo,

 

den im September 2023 gestellten Antrag sollten Sie nicht zurück nehmen, da Sie ja bereits einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, und dann unter Umständen auch Schwierigkeiten mit der Krankenkasse bekommen könnten. 

Sie sollten eine Kopie des Bewilligungsbescheides an die Krankenkasse senden und anfragen, ob sich die erneute Aufforderung damit erledigt hat, was vermutlich der Fall sein dürfte.

Wenn die Krankenkasse wider Erwarten auch weiterhin eine erneute Antragstellung verlangen sollte, werden Sie dieser Aufforderung wohl oder übel nachkommen müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Kiraam 14.01.2024 | 09:19
Weil der erste Brief wahrscheinlich unzulässig und nur eine freundliche Bitte war und das wusste auch die Krankenkasse. Deswegen haben sie jetzt die erneute ordentliche Aufforderung bekommen. Aber da sie ja schon den Antrag gestellt haben ist alles erledigt. Die Krankenkasse wird es nur noch nicht gewusst haben. Sie können ja auf den Briefen einfach einfach mal dort anrufen und denen mitteilen, dass sie ihre Schuldigkeit getan haben .
KSCam 14.01.2024 | 09:29
Einfach morgen früh bei der Kasse anrufen und sagen dass dieReha bereits beantragt und bewilligt ist. Ist in einen 2 minütigen Telefonat völlig unaufgeregt erledigt.
Neoam 14.01.2024 | 10:18
Kira schrieb

Weil der erste Brief wahrscheinlich unzulässig und nur eine freundliche Bitte war und das wusste auch die Krankenkasse. Deswegen haben sie jetzt die erneute ordentliche Aufforderung bekommen. Aber da sie ja schon den Antrag gestellt haben ist alles erledigt. Die Krankenkasse wird es nur noch nicht gewusst haben. Sie können ja auf den Briefen einfach einfach mal dort anrufen und denen mitteilen, dass sie ihre Schuldigkeit getan haben .

Danke für die Rückmeldung, nach Aussage der UPD war diese vorbezeichnete Aufforderung mit einer Frist von 3 Wochen unwirksam und bzw. rechtswidrig. ( seltsam irgendwie, dass ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, seine eigenen Gesetze nicht versteht oder kennt ^^) Vor diesem Hintergrund meine Frage u.a. auf die Unwirksamkeit der Aufforderung. Da ich eine REHA im Allgemeinen als eine gute Sache verstehe, habe ich ungeachtet der Unwirksamkeit der Aufforderung, einen Antrag bei der DRV gestellt, vllt war das ein Fehler ?! Würde ich heute erneut bei der DRV eine Reha beantragen ( nach Möglichkeit ?! ) , ist der Antrag den ich September 23 gestellt habe als unaufgefordert zu verstehen und der heutige " Antrag nach Aufforderung der Krankenkasse ? Meine Frage bezieht sich auf die Rechtsfolgen Danke und Beste Grüße
Neoam 14.01.2024 | 10:45
Hätte hätte schrieb

Fahrradkette, was soll das denn, reine Theorie… Sie haben Reha bewilligt bekommen…wem nützt es zu grübeln was wäre wenn der Antrag später gestellt worden wäre…und Diskussionen mit der Krankenkasse führen Sie bitte nicht im Rentenforum

wer lesen kann und das Gelesene zu verstehen vermag ist klar im Vorteil ^^ ... es geht um die Rechtsfolgen in Bezug auf den Antrag ( unaufgefordert / aufgefordert ) ... Sie Genie ^^
hätte, hätte, am 14.01.2024 | 10:53
Neo schrieb

wer lesen kann und das Gelesene zu verstehen vermag ist klar im Vorteil ^^ ... es geht um die Rechtsfolgen in Bezug auf den Antrag ( unaufgefordert / aufgefordert ) ... Sie Genie ^^

Wenn am Ende der Reha das Ergebnis stünde dass Sie erwerbsgemindert wäre gilt der Rehaantrag als Rentenantrag und dann gilt eben das Datum an dem Sie die Reha beantragt haben. Und da die Kasse Sie aufgefordert hatte, könnten Sie den Antrag nur noch mit Zustimmung der Kasse zurückziehen. Das Antragsdatum könnte dann für den Rentenbeginn maßgebend sein Wenn die Reha erfolgreich ist - also nicht in die EM mündet - ist alles reine Theorie. Dann haben Sie eine Reha bekommen, mehr n icht. Und selbst wenn es in die Rente mündet ist das Antragsdatum in all den Fällen zweitrangig in denen das bisherige Krankengeld höher als die Rente ist.
Neoam 14.01.2024 | 10:53
Hätte hätte schrieb

Fahrradkette, was soll das denn, reine Theorie… Sie haben Reha bewilligt bekommen…wem nützt es zu grübeln was wäre wenn der Antrag später gestellt worden wäre…und Diskussionen mit der Krankenkasse führen Sie bitte nicht im Rentenforum

... und im Übrigen, steht hier zu lesen " Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV). ... denen Sie offenkundig nicht angehören, demnach ... halten Sie sich bitte mit Ihrer Buchstabensuppe zurück ^^
KKam 14.01.2024 | 13:32
Neo schrieb

wer lesen kann und das Gelesene zu verstehen vermag ist klar im Vorteil ^^ ... es geht um die Rechtsfolgen in Bezug auf den Antrag ( unaufgefordert / aufgefordert ) ... Sie Genie ^^

Und es geht um die Aufforderung durch die Krankenkasse. Das ist dann nicht die Baustelle der Rentenversicherung. Sie kann man leider nicht als Genie bezeichnen.🤦‍♂️
Schadeam 14.01.2024 | 14:13
Neo schrieb

... und im Übrigen, steht hier zu lesen " Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV). ... denen Sie offenkundig nicht angehören, demnach ... halten Sie sich bitte mit Ihrer Buchstabensuppe zurück ^^

Wenn Sie das beurteilen können wer von den Antwortenden Ahnung hat, hätten Sie doch die Frage gar nicht stellen müssen. Halten Sie sich bitte auch mit Anmerkungen /kritik zurück. Oder sind Sie nur glücklich über Wunschantworten?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026