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Experten-Antwort

erneute Auforderung zur Reha

von Neo14.01.2024 | 09:15
254 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wurde im September 23 von meiner Krankenkasse zu REHA aufgefordert, mit einer Frist von 3 Wochen. Und obgleich diese Aufforderung nach Aussage der UPD unzulässig ist, bin der Aufforderung gefolgt und habe bei der DRV einen Antrag gestellt. Anfang Januar 24 habe ich von der DRV die Bewilligung erhalten. Gestern wurde ich von meiner Krankenkasse erneut aufgefordert, per Einschreiben und mit einer Frist von 10 Wochen. Wie habe mich ich jetzt zu verhalten ? Habe ich ein weiteres Mal einen Antrag zu stellen und den Antrag von September 23, welcher im Januar 24 bereits bewilligt wurde zurückzunehmen ? Ich wäre für einer Rückmeldung sehr dankbar Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neo,

 

den im September 2023 gestellten Antrag sollten Sie nicht zurück nehmen, da Sie ja bereits einen Bewilligungsbescheid bekommen haben, und dann unter Umständen auch Schwierigkeiten mit der Krankenkasse bekommen könnten. 

Sie sollten eine Kopie des Bewilligungsbescheides an die Krankenkasse senden und anfragen, ob sich die erneute Aufforderung damit erledigt hat, was vermutlich der Fall sein dürfte.

Wenn die Krankenkasse wider Erwarten auch weiterhin eine erneute Antragstellung verlangen sollte, werden Sie dieser Aufforderung wohl oder übel nachkommen müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Kiraam 14.01.2024 | 09:19
Weil der erste Brief wahrscheinlich unzulässig und nur eine freundliche Bitte war und das wusste auch die Krankenkasse. Deswegen haben sie jetzt die erneute ordentliche Aufforderung bekommen. Aber da sie ja schon den Antrag gestellt haben ist alles erledigt. Die Krankenkasse wird es nur noch nicht gewusst haben. Sie können ja auf den Briefen einfach einfach mal dort anrufen und denen mitteilen, dass sie ihre Schuldigkeit getan haben .
KSCam 14.01.2024 | 09:29
Einfach morgen früh bei der Kasse anrufen und sagen dass dieReha bereits beantragt und bewilligt ist. Ist in einen 2 minütigen Telefonat völlig unaufgeregt erledigt.
Neoam 14.01.2024 | 10:18
Zitat von Kira anzeigen
Danke für die Rückmeldung, nach Aussage der UPD war diese vorbezeichnete Aufforderung mit einer Frist von 3 Wochen unwirksam und bzw. rechtswidrig. ( seltsam irgendwie, dass ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, seine eigenen Gesetze nicht versteht oder kennt ^^) Vor diesem Hintergrund meine Frage u.a. auf die Unwirksamkeit der Aufforderung. Da ich eine REHA im Allgemeinen als eine gute Sache verstehe, habe ich ungeachtet der Unwirksamkeit der Aufforderung, einen Antrag bei der DRV gestellt, vllt war das ein Fehler ?! Würde ich heute erneut bei der DRV eine Reha beantragen ( nach Möglichkeit ?! ) , ist der Antrag den ich September 23 gestellt habe als unaufgefordert zu verstehen und der heutige " Antrag nach Aufforderung der Krankenkasse ? Meine Frage bezieht sich auf die Rechtsfolgen Danke und Beste Grüße
Neoam 14.01.2024 | 10:45
wer lesen kann und das Gelesene zu verstehen vermag ist klar im Vorteil ^^ ... es geht um die Rechtsfolgen in Bezug auf den Antrag ( unaufgefordert / aufgefordert ) ... Sie Genie ^^
hätte, hätte, am 14.01.2024 | 10:53
Wenn am Ende der Reha das Ergebnis stünde dass Sie erwerbsgemindert wäre gilt der Rehaantrag als Rentenantrag und dann gilt eben das Datum an dem Sie die Reha beantragt haben. Und da die Kasse Sie aufgefordert hatte, könnten Sie den Antrag nur noch mit Zustimmung der Kasse zurückziehen. Das Antragsdatum könnte dann für den Rentenbeginn maßgebend sein Wenn die Reha erfolgreich ist - also nicht in die EM mündet - ist alles reine Theorie. Dann haben Sie eine Reha bekommen, mehr n icht. Und selbst wenn es in die Rente mündet ist das Antragsdatum in all den Fällen zweitrangig in denen das bisherige Krankengeld höher als die Rente ist.
Neoam 14.01.2024 | 10:53
... und im Übrigen, steht hier zu lesen " Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV). ... denen Sie offenkundig nicht angehören, demnach ... halten Sie sich bitte mit Ihrer Buchstabensuppe zurück ^^
KKam 14.01.2024 | 13:32
Und es geht um die Aufforderung durch die Krankenkasse. Das ist dann nicht die Baustelle der Rentenversicherung. Sie kann man leider nicht als Genie bezeichnen.🤦‍♂️
Schadeam 14.01.2024 | 14:13
Wenn Sie das beurteilen können wer von den Antwortenden Ahnung hat, hätten Sie doch die Frage gar nicht stellen müssen. Halten Sie sich bitte auch mit Anmerkungen /kritik zurück. Oder sind Sie nur glücklich über Wunschantworten?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

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