Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

erneute psychosomatische Reha

von Silke K.10.01.2014 | 13:26
3783 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Ich bin vor 3 Jahren aus einer psychosomatischen Reha entlassen worden. Danach ging es mir auch richtig gut! Jetzt allerdings bin ich von heute auf morgen wieder in ein ganz tiefes Loch gefallen. Mein psychologe möchte mich akut einweisen. Ich habe da aber so meine Hemmungen. Mein Arbeitgeber kennt da gar keinen Spaß! Wie stehen die Chancen, nach weniger als 4 Jahren Wartezeit eine erneute Reha bewilligt zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Silke,

grundsätzlich werden Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.

Nur aufgrund Ihrer Aussage, dass Ihr Psychologe Sie "akut" einweisen möchte, kann eine Beurteilung, ob eine erneute Rehabilitationsleistung aus gesundheitlichen Gründen vor Ablauf der 4-Jahresfrist dringend erforderlich ist, nicht getroffen werden. Dies würde auch den Rahmen eines solchen Forums sprengen.

Ihr Psychologe hält eine Akutbehandlung für angezeigt. Eine Rehabilitationsleistung würde sicherlich erst in einigen Monaten beginnen können - wenn überhaupt eine solche Leistung frühzeitig angezeigt ist. Ihre Gesundheit sollte für Sie absolut im Vordergrund stehen. Was nützt Ihnen ein Arbeitsplatz bei einem Arbeitgeber, der seine kranken Beschäftigten nach Möglichkeit entlässt? Denken Sie auch ans Älter werden. Im Alter steigt bekanntlich die Wahrscheinlichkeit der Krankentage an.

Unabhängig davon, können Sie jederzeit einen Rehabilitationsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Wenn Sie Erfolg haben, um so besser. Von hier aus wünsche ich es Ihnen auf jeden Fall viel Erfolg.

Für Ihre Gesundheit weiterhin alles Gute.

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Arbeitgeberam 10.01.2014 | 13:47
Für den Arbeitgeber spielt es doch keine Rolle, ob sie in einer stationären Reha oder in einer stationären Krankenhausbehandlung sind. Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, warum sie sich in einer medizinsichen Einrichtung aufhalten. Am ersten Tag des Aufenthaltes bekommen Sie von der Einrichtung eine Liegebescheinigung, diese schicken Sie dem Arbeitgeber. Wenn Sie nicht wollen, dass der Arbeitgeber sieht, in welcher Abteilung Sie sich befinden, dann holen Sie sich diese Liegebescheinigung bei der Patientenverwaltung des Krankenhauses, dann ist der Stempel darauf, ohne Abteilungsangabe. Der Vorteil einer akuten Krankenhausbehandlung besteht doch darin, dass die Behandlung in kürzester Zeit beginnt und sie schneller und vielleicht auch in kürzerer Zeit wieder fit sind und Ihrer Arbeit nachgehen können. Eine Reha findet meistens erst nach mehreren Monaten Warte-/Bearbeitungszeit statt. Und wenn Sie vielleicht noch "kämpfen" müssen, weil der Vier-Jahreszeitraum noch nicht rum ist, müssen Sie Kraft und Zeit investieren. Und dass Ihr Arbeitgeber dahingehend "keinen Spaß versteht", ist m. E. so eine Floskel. Was meinen Sie mit "Spaß". Werden in dem Unternehmen die Arbeitnehmer entlassen, wenn sie mal drei bis vier Wochen wegen Krankheit fehlen? Werden Arbeitnehmer entlassen, die sich einer Krankenhausbehandlung unterziehen müssen? Und die Arbeitnehmer, die nach einigen Monaten Wartezeit in eine Reha fahren, dürfen danach wieder arbeiten kommen? Vielleicht konkretisieren Sie, was Sie damit meinten, eventuell ergeben sich daraus andere Gesichtspunkter einer Antwort.
KSCam 10.01.2014 | 14:17
M.E. wäre zuerst zu klären ob eine Reha sinnvoll ist wenn der Psychologe eine Akutklinik empfiehlt. Aber da kann keiner im Forum helfen.
Silke K.am 10.01.2014 | 14:19
Danke, für die schnelle Antwort. Ich selbst arbeite in der Personalabteilung und bin diejenige, die regelmäßig die Krankenständer der Mitarbeiter überprüft, ob krankheitsbedingt gekündigt werden könnte. Bei dieser "Auswahl" bleiben Reha-Maßnahmen außen vor, wobei "Krankenhausaufenthalte" eben mitgezählt werden. Da liegt das Problem.
satanam 11.01.2014 | 01:27
dann sagen sie ihrem Arbeitgeber einen gruss von mir. ihn wird eines Tages der Teufel holen !
Silke K.am 11.01.2014 | 14:12
@satan Davon bin ich fest überzeugt...! :)
Arbeitgeberam 12.01.2014 | 14:44
Das die Vorgehensweise Ihres AG sehr seltsam ist, wissen Sie... Gibt es einen Betriebsrat? Sind Sie selbst in einer Gewerkschaft mit Arbeitsrechtsschutz oder haben Sie eine private Rechtsschutzversicherung? Wenn Sie immer wieder psychisch erkranken, dann wäre vielleicht ein Antrag auf Anerkennung eines Grades der Behinderung sinnvoll. Dies gilt ja auch für psychische Leiden. Belesen Sie sich mal. Wenn ein GdB von 30 oder 40 dabei rauskommt, können Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen und haben einen erhöhten Kündigungsschutz. Wenn man ein gewissen Grad an rechtlicher Unterstützung hat (selbst organisiert und eventuell erkauft), kann man etwas entspannter mit diesen Situationen umgehen. Alles Gute
Silke K.am 13.01.2014 | 15:50
@Arbeitgeber Die Vorgehensweise scheint sicherlich seltsam, entspricht aber dem, wie unser zuständiger Arbeitsrichter die Sache sieht. Wie gesagt, ich bin diejenige, die sonst die Kollegen in die Pfanne haut (ist mein Job, wenn ich´s nicht mache, macht´s ein anderer). Der BR ist auch nur eine kleine Hilfe. Ich habe in meine 10 Dienstjahren nicht einmal erlebt, dass er einer Kündigung explizit widersprochen hat!. Er nimmt einfach keine Stellung und ist somit raus aus dem Schneider. Es könnte mir im Ernstfall ja gelingen, mir meinen Arbeitsplatz vor Gericht z erstreiten, aber seien wir doch mal ehrlich; ich habe psychische Probleme (Belastungsstörung), glauben Sie ernsthaft, ich würde es da dann noch lange aushalten? Was ich versuchen werde, ist meinen GdB zu erhöhen. Vor ein paar Jahren hat man mir nur einen GdB von 20 zugesprochen. Ich habe schon Kontakt zu einer Akutklinik aufgenommen und auch mit meiner KK gesprochen. Aber ich bin noch nicht bereit für den letzten Schritt. Trotzdem Danke, für die Antworten hier.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026