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Experten-Antwort

Erneute Reha-Antragsaufforderung der Krankenkasse, obse, obwohl Antrag auf EM-Rente schon gestellt

von Ute29.01.2020 | 20:53
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10 Antworten
Liebes Experten-Forum, ich bin seit Anfang 2019 arbeitsunfähig. Im Juli 2019 erhielt ich von meiner Krankenkasse (nachdem ich durchschnittlich alle 1-2 Wochen einen Anruf erhielt, ob ich nicht schon gesund wäre, Fachärzte nicht 500 km entfernt aufsuchen kann, da ich dort schneller einen Termin bekomme, usw.) einen Bescheid, wonach ich aufgefordert wurde, einen Reha-Antrag zu stellen. Ich hatte diesen bereits im Juni 2019 gestellt und die KK darüber informiert. Die Reha wurde von der DRV innerhalb 6 Wochen genehmigt. Vom 07.08.-04.09.2019 war ich auf Reha und wurde dort arbeitsunfähig entlassen. Die dortige Vertragsklinik bzw. Stationsärztin erklärte mir, dass diese lediglich die Krankheit, die sie dort behandeln, bewerten dürfen und schrieb im Entlassungsbericht volle Erwerbsfähigkeit mit dem Hinweis, dass die anderen Krankheiten noch abgeklärt werden müssten. Da die Krankenkasse mich weiter mit Anrufen bombardierte, stellte ich in Absprache mit meinen Ärzten im Dezember 2019 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Ein zu diesem Zeitpunkt geführtes Telefonat hatte zum Inhalt, dass die Krankenkasse von einer weiteren Aufforderung eines Reha-Antages (wegen einer anderen Krankheit) absehen würden, da mich der Rententräger ggf. noch mal auf Reha "schicken" würde. Heute bekam ich den Anruf der Krankenkasse, dass ein erneuter Bescheid zur Aufforderung einer Reha unterwegs sei. Auf meine Anmerkung, dass ich doch den - gewünschten- Rentenantrag gestellt habe, erhielt ich zur Antwort, dass dies ihnen zu lange dauern würde. Meine Fragen: wäre es sinnvoll vorab mit dem Rententräger Kontakt aufzunehmen, um ein ggf. "Durcheinander" zu vermeiden (eventuell unterschiedliche Referate für Rente und Reha?)? Können Krankenkassen innerhalb 7 Monaten einen 2x auffordern, einen Antrag auf Reha (wegen unterschiedlichen Krankheiten) zu stellen? Angemerkt wird noch, dass die "Krankenkasse" mir am Telefon heute mitteilte, dass der von ihnen beauftragte MDK zum Ergebnis kam, dass meine Erwerbsfähigkeit sehr gefährdet sei (ich weiß allerdings von einigen mich behandelnden Ärzten, dass die Anfrage so gestellt war, dass Zweifel an meiner AU bestehen). Mir ist klar, dass es um Kosten geht (in der Zeit der Reha braucht ja die KK kein Krankengeld leisten...). Ich werde in Kürze 62 Jahre alt, habe - ohne Krankheit- bereits 45 Jahre Erwerbstätigkeit geleistet und zuvor im ganzen Leben 1 Tag Krankengeld bezogen. Ich freue mich auf Ihre Experten- Antwort und bedanke mich im Voraus hierfür! Mit freundlichen Grüßen Ute

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2020 | 10:39

Hallo Ute,

nun haben Sie schon einige Ratschläge erhalten. Eine genaue Auskunft kann jedoch hier leider nicht erfolgen.

Dennoch eine kleine Info:

Unabhängig davon, ob nun ein Reha- oder Rentenantrag vorliegt, sollten immer alle Möglichkeiten von den Kollegen geprüft werden.

Ein Reha-Antrag kann unter anderem umgedeutet werden in einen Rentenantrag, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt (wenn eine Reha voraussichtlich erfolglos wäre oder bereits erfolglos durchgeführt wurde). Grundsätzlich gilt jedoch immer "Reha vor Rente". Das bedeutet, auch mit Ihrem bereits gestellten Rentenantrag wird selbstverständlich geprüft, ob eine Reha möglicherweise erfolgsversprechender wäre.

9 Antworten

mitleseram 30.01.2020 | 17:17
Keine Antwort bisher. Was sagen bzw. warum geben dir nicht wenigstens die Experten eine aufschlussreiche Antwort hierzu?
KKam 30.01.2020 | 17:56
Wahrscheinlich weil es in erster Linie die Krankenkasse betrifft, den §51 SGB V und dazu noch sehr komplex, so dass hier kaum etwas brauchbares dazu gesagt werden kann (viele Details fehlen). Was man sagen kann, sofort die Telefonnummer bei der KK löschen lassen, dass Recht dazu hat man. Dann aufhören mit der KK zu telefonieren, kann keiner mehr nachvollziehen. Und dann, ja die KK kann auffordern. Aber es fehlen Angaben zu einer Anhörung, welche stattgefunden haben müsste. Und dann könnte man in Widerspruch gehen, wenn eine Aufforderung kommt, Betonung auf könnte, da ein EM-Rentenantrag läuft. Aber das kann keiner hier beantworten, weil keiner alles kennt. Ab zu einem Sozialverband, oder ggf. die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.
Udoam 30.01.2020 | 18:35
Als Mitleser war ich hier sehr auf Antworten gespannt. Den Fall, dass ein Reha-Antrag in einen Renten-Antrag gewandelt wird, darüber findet man genügend Aussagen. Aber ob in diesem Fall durch die Stellung des EM-Rentenantrages gleichzusetzen ist im Rahmen der Mitwirkungspflichten bei Aufforderung zu einer Reha (also quasi der umgekehrte Weg) wäre interessant. Ich hatte im Stillen gedacht, hier kommt als Antwort :"mit Stellung des Rentenantrages hat man der Sache genüge getan". Scheinbar ist dem nicht so. Reha-Antrag =immer Reha-Antrag?Antrag auf EM ist nicht "gleichgestellt"?
mitleseram 30.01.2020 | 18:48
Erwarte eventl. auch noch mehrere Antworten, Erfahrungsberichte etc. auf diese sehr doch sehr interessante Frage.
hansiam 30.01.2020 | 19:08
ach ja die rentenkasse entscheidet über reha und nicht die kk. nur mut:-)) aber erst deie schriftliche aufforderung der kk zur reha abwarten denn ohne schriftliche aufforderung geht garnichts. aber das ist der trick wenn sie tel. aufgefordert werden und sie das dann auch umsetzen, dann freut sich die kk.
hansiam 30.01.2020 | 19:06
auf jeden fall der krankenkasse das recht entziehen sie tel. zu kontaktieren!!! Dann muss die kk alles schriftlich mitteilen, und da wrd es dann interessant für sie:-)) Denn dann können sie ev. rechtliche schritte einleiten falls die ihnen mündlichen aussagen auch so schriftlich niedergeschrieben wird. das bezweifele ich aber sehr stark. okay also erst mal schriftliche aufforderung erhalten zur reha, dann 10 wochen zeit diesen zu stellen, und zwar direkt an die rentenkasse nicht an kk senden , das dauert dann nochmals eine kleine zeit:-)) und schon wird die kk merken das man nicht mit ihnen machen kann was man will. am tel. kann man alles sagen und wenn es der grösste sch.....ß ist. die sind darauf geschult ihre mitglieder zu schnellem handeln zu bewegen, weil???? krankengeld zahlen müssen. Die rentenkasse wird sie nicht 2 mal in die reha schicken wenn sie gerade erst mal da waren ist teuer:-) und den 1. rehabericht können sie anzweifeln , denn wenn die dort sie garnicht beurtelen können, warum auch immer, dann können die auch nicht eine oder keine erwerbsminderung feststellen:-)) wofür diese ärzte aber eigentlich ausgebildet wurden! also spielen sie doch das spiel der kk mit und stellen den rehaantrag sie haben doch zeit. dauert dann alles schön lange und die kk muss weiter zahelen weil sie nicht mehr tel kontaktieren dürfen alles schön schriftlich zu ihnen senden müssen, und dann sehr sehr aufpassen müssen was sie da dort so reinschreiben:-)
mitleseram 30.01.2020 | 19:54
Für den Fall aber, dass die 10 Wochen Frist jedoch Nahe liegt bzw. man die Reha anlässlich der Krankenkasse kurz vor dieser Frist schon gar stellen !musste! was bzw. wie verfährt dann die DRV mit dem bereits schon einige Zeit vorher gestellten EMR-Antrag, für den u.a. auch schon ein Gutachten erstellt worden ist? Was hat da Vorrang, bereits gestellter EMR-Rentenantrag oder neu gestellter von Krankenkasse angeordneter Rehaantrag?
Uteam 30.01.2020 | 21:11
Ganz herzlichen Dank für bisherigen Antworten, Informationen und Tipps! Dass ich mit der Krankenkasse ab jetzt nicht mehr telefoniere, werde ich sofort umsetzen. Ich werde den Rententräger vor dem Reha-Antrag auf jeden Fall darüber informieren. Viele Grüße Ute
Udo am 30.01.2020 | 21:02
mitleser schrieb

Für den Fall aber, dass die 10 Wochen Frist jedoch Nahe liegt bzw. man die Reha anlässlich der Krankenkasse kurz vor dieser Frist schon gar stellen !musste! was bzw. wie verfährt dann die DRV mit dem bereits schon einige Zeit vorher gestellten EMR-Antrag, für den u.a. auch schon ein Gutachten erstellt worden ist?

Was hat da Vorrang, bereits gestellter EMR-Rentenantrag oder neu gestellter von Krankenkasse angeordneter Rehaantrag?

Das ist eine sehr gute Frage. Der KK ist die Zeit zu lange, bis über den Rentenantrag beschieden ist(kann ja u. U. wenn es inclusive Ablehnung/Widerspruch/Klage läuft) dauern. Eine weitere Reha soll das Ganze quasi beschleunigen. Es gibt aber zu viele mögliche Szenarien. Die RV lehnt ab. Dann bliebe es wohl bei der AU, die ja selbst der MDK bejahen zu scheint, die KK muss leisten. Die RV gewährt zeitnah die beantragte Rente. Dann ist die KK raus. Die RV genehmigt die Reha, Folge ist wieder fit, KK ist raus. Die Folge ist nicht wieder fit, führt dadurch zur Berentung, KK ist raus. Die Folge ist nicht wieder fit, aber keine Berentung, dann ist es wieder da, wo es jetzt ist, AU und eventueller Streit um die Rente. Also bliebe im Moment nur den Reha-Antrag nach schriftlicher Aufforderung der KK bei der RV zu stellen und deren Entscheidung abzuwarten. Dann Schritt für Schritt die weiteren Karten legen. Früher(noch vor der Reha) oder später (nach absolvierte Reha so sie denn stattfindet) wird die RV in Sachen Erwerbsminderung eine Aussage treffen.
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