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Experten-Antwort

Erneute Reha, jedoch andere Fachrichtung…wird dadurch meine Teil-EM gefährdet?

von Ulrich Meyer02.07.2025 | 16:12
370 Ansichten
13 Antworten
Mir wurde 2024 nach Reha wegen psychischer Erkrankungen eine unbefristete Teil-Erwerbsminderungsrente bewilligt. Unbefristet, weil nach 26 Jahren keine Besserung mehr zu erwarten ist. Das wäre eine Riesen-Entlastung für mich gewesen. Leider bin ich 2024 dann auch an Covid19 erkrankt und seit 10 Monaten nun im Post-Covid-Syndrom, möglicherweise sogar ME/CFS. Ein Höllenritt, das wünsche ich niemandem. Mein Krankengeld läuft bald aus. Wenn ich nun Nahtlosigkeit ALG1 beantrage, werde ich erneut zur Reha aufgefordert werden. Diese wird dann voraussichtlich neurologisch. Meine Frage: kann es passieren, dass die neurologische Klinik meine psychischen Erkrankungen erneut mitbewerten möchte? Das Gutachten der alten Klinik ist ja erst 1 Jahr alt. Oder wird in einer neurologischen Klinik lediglich die Krankheit, die sie dort behandeln, nämlich das Post-Covid-Syndrom, bewertet? Nüchtern betrachtet ist eine Erkrankung zu den bestehenden hinzu gekommen, dadurch wird mein Gesundheitszustand nicht besser. Aber bringe ich meine Rente in Gefahr mit der erneuten Reha? Es wird vermutlich ganz darauf ankommen, an wen man da gerät. Oder gibt es Regelungen, dass die neue Klinik nur Ihren medizinischen Part, für den sie auch die Expertise besitzt, bewerten darf? Ich bin verunsichert.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.07.2025 | 11:22

Hallo Ulrich Meyer,

 

Ihre Sorge ist nachvollziehbar.

 

Allerdings können Sie erwarten, dass sich die neurologische Klinik auf das Post-COVID-Syndrom fokussieren wird. Eine Neubewertung Ihrer psychischen Erkrankung ist nicht zu erwarten, solange hierfür kein Anlass besteht.

 

Ihre bestehende Teilerwerbsminderungsrente ist durch das aktuelle Gutachten und die medizinische Einschätzung " unbefristet" gut abgesichert. Sie müssen sich daher in Ihrer aktuellen Situation keine Sorgen machen, dass allein durch die Reha-Maßnahme Ihre Rente gefährdet wird. Nur wenn sich bei Ihnen eine deutlich Verbesserung des Gesundheitszustandes ergibt und die Rentenversicherung dies prüft, könnte eine Änderung erfolgen. Da bei Ihnen aber nach 26 Jahren keine Besserung zu erwarten ist und nun noch eine weitere Erkrankung hinzugetreten ist, wäre eine Aberkennung mehr als unwahrscheinlich.

 

Bei Unsicherheiten können Sie sich vorab mit dem Sozialdienst der Reha-Klinik in Verbindung setzen und Ihre Situation besprechen.

 

Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Fam 02.07.2025 | 17:22
Auch wenn die üblichen Verdächtigen hier gleich wieder aufjaulen, eigentlich sollen EM-Rentner Rehas meiden, wie der Teufel das Weihwasser. Einen Rehaabschlussbericht wird es in jedem Fall geben. Ob die Klinik sich auf ihr Behandlungsbild beschränkt oder am Ende freudig verkündet wird, Sie gänzlich wieder hinbekommen zu haben, wer weiß 🤷. Ich hatte letztens eine Erhöhung des GdB von 60 auf 100 beantragt, weil eine Erkrankung dazu gekommen ist, die stets mit einem GdB von 100 bewertet wird. Glauben Sie nicht, dass die Ihre Sichtweise angewandt haben, dass zu den bestehenden nur etwas neues Zugekommen ist. Die haben völlig neu insgesamt ermittelt und 9 Monate dafür gebraucht. Total sinnlos. Wenn Sie allerdings zur Reha aufgefordert werden, müssen Sie dem leider, so Sie nicht Rehaunfähig sind, nachkommen. Wenn aber erst vor kurzem eine war, muss man schauen, ob die DRV überhaupt eine bewilligt.
EM-Renteam 02.07.2025 | 17:27
Das kann Ihnen hier niemand verlässlich sagen. Eine "rechtliche" Einschränkung für die Rehaklinik gibt es aber natürlich nicht in der Frage, was sie in den Entlassbericht schreiben. Aber wenn eine Krankheit dazu gekommen ist und die alte(n) leider weiterbesteht, ist es doch unwahrscheinlich, dass Sie aus der Reha plötzlich als voll arbeitsfähig entlassen werden für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Und ein Reha-Entlassbericht ist immer nur ein Baustein von mehreren bei der Frage, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Letzlich entschiedet dass immer die DRV in der Gesamtsicht aller vorliegenden Informationen (und NICHT die Agentur für Arbeit)
Nicht sicher zur Rehaam 02.07.2025 | 18:14
Ich war im Frühjahr 5 Wochen zur Reha, wurde vor 2 Wochen ausgesteuert, habe rechtzeitig vorher ALG im Rahmen der Nahtlosigkeit beantragt, war auch schon bei der AfA. Es wurde von der AfA bisher weder ein Gutachten beim ÄD in Auftrag gegeben (weil ohne Gutachten angeblich kein ALG gezahlt wird), noch kam eine Aufforderung zur Reha. Alles, was ich bislang zu diesem Thema erfahren habe, deutet darauf hin, dass eine Reha gar nicht erst gefordert wird, wenn man eh schon mit der DRV zu tun hat. Dadurch, dass Sie schon in Teil-EMR sind, ist eine Aufforderung zur Reha nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich
Anti-Maximilianeam 03.07.2025 | 16:18
Ach schrieb

Ach, gab es tatsächlich noch Hoffnung ? 😂

Besser den Satz erneut lesen und versuchen ihn auch zu verstehen,🤦‍♂️
Maximiliane am 03.07.2025 | 20:07
Ach schrieb

Ach, gab es tatsächlich noch Hoffnung ? 😂

Einfach den Typen ignorieren. Der ist doch vom Bus gestreift, total hohl in der Birne. Nur am Stalken, das kranke Hirn
Maximiliane am 03.07.2025 | 20:08
Anti-Maximiliane schrieb

Besser den Satz erneut lesen und versuchen ihn auch zu verstehen,🤦‍♂️

Vetzieh Dich, Du langweilst mich. Krankes Hirn
Anti-Maximilam 04.07.2025 | 06:09
Maximiliane schrieb

Vetzieh Dich, Du langweilst mich. Krankes Hirn

Die typischen fachlich wertlosen und sich immer wiederholenden Beiträge des psychisch kranken Neiders @Maximiliane.
Hilfe annehmenam 04.07.2025 | 06:14
Maximiliane schrieb

Einfach den Typen ignorieren. Der ist doch vom Bus gestreift, total hohl in der Birne. Nur am Stalken, das kranke Hirn

Ihre Wortwahl weist auf einen sehr geringen Intellekt und eine schwierige Kindheit mit verpasster Erziehung und Heimaufenthalt hin. Sie sind ein armer Mensch, der Hilfe benötigt.
Ulrich Meyeram 09.07.2025 | 11:07
Experte/in schrieb

Hallo Ulrich Meyer,

 

Ihre Sorge ist nachvollziehbar.

 

Allerdings können Sie erwarten, dass sich die neurologische Klinik auf das Post-COVID-Syndrom fokussieren wird. Eine Neubewertung Ihrer psychischen Erkrankung ist nicht zu erwarten, solange hierfür kein Anlass besteht.

 

Ihre bestehende Teilerwerbsminderungsrente ist durch das aktuelle Gutachten und die medizinische Einschätzung " unbefristet" gut abgesichert. Sie müssen sich daher in Ihrer aktuellen Situation keine Sorgen machen, dass allein durch die Reha-Maßnahme Ihre Rente gefährdet wird. Nur wenn sich bei Ihnen eine deutlich Verbesserung des Gesundheitszustandes ergibt und die Rentenversicherung dies prüft, könnte eine Änderung erfolgen. Da bei Ihnen aber nach 26 Jahren keine Besserung zu erwarten ist und nun noch eine weitere Erkrankung hinzugetreten ist, wäre eine Aberkennung mehr als unwahrscheinlich.

 

Bei Unsicherheiten können Sie sich vorab mit dem Sozialdienst der Reha-Klinik in Verbindung setzen und Ihre Situation besprechen.

 

Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Vielen Dank an das Expertenteam für Ihre Stellungnahme. Ich habe mit dem Sozialdienst der Klinik tatsächlich heute gesprochen. Die nette Dame konnte allerdings auch keine verbindliche Antwort treffen. Sie meinte zwar, die Klinik würde sich nur auf Post Covid fokussieren (nicht auf andere bestehende Erkrankungen), jedoch gäbe es natürlich am Ende eine Gesamtbeurteilung. Worauf diese dann fußt, konnte sie nicht eindeutig beantworten. Selbst wenn diese Gesamtbeurteilung nur den gesundheitlichen Post Covid Zustand betreffen würde und es käme ein anderes Ergebnis dabei raus als in der Psychosomatischen Klinik, was wäre denn dann maßgeblich? Vielleicht schlägt das neuere Gutachten das ältere? Aber die älteren, fremden Erkrankungen können gar nicht richtig beurteilt werden und sind ja auch eigentlich per Gutachten abgesichert. Für solche Fälle müsste es doch in den Reha-Richtlinien Regelungen geben?
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