Hallo Ulrich Meyer,
Ihre Sorge ist nachvollziehbar.
Allerdings können Sie erwarten, dass sich die neurologische Klinik auf das Post-COVID-Syndrom fokussieren wird. Eine Neubewertung Ihrer psychischen Erkrankung ist nicht zu erwarten, solange hierfür kein Anlass besteht.
Ihre bestehende Teilerwerbsminderungsrente ist durch das aktuelle Gutachten und die medizinische Einschätzung " unbefristet" gut abgesichert. Sie müssen sich daher in Ihrer aktuellen Situation keine Sorgen machen, dass allein durch die Reha-Maßnahme Ihre Rente gefährdet wird. Nur wenn sich bei Ihnen eine deutlich Verbesserung des Gesundheitszustandes ergibt und die Rentenversicherung dies prüft, könnte eine Änderung erfolgen. Da bei Ihnen aber nach 26 Jahren keine Besserung zu erwarten ist und nun noch eine weitere Erkrankung hinzugetreten ist, wäre eine Aberkennung mehr als unwahrscheinlich.
Bei Unsicherheiten können Sie sich vorab mit dem Sozialdienst der Reha-Klinik in Verbindung setzen und Ihre Situation besprechen.
Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Auch wenn die üblichen Verdächtigen hier gleich wieder aufjaulen, eigentlich sollen EM-Rentner Rehas meiden, wie der Teufel das Weihwasser. Einen Rehaabschlussbericht wird es in jedem Fall geben. Ob die Klinik sich auf ihr Behandlungsbild beschränkt oder am Ende freudig verkündet wird, Sie gänzlich wieder hinbekommen zu haben, wer weiß 🤷. Ich hatte letztens eine Erhöhung des GdB von 60 auf 100 beantragt, weil eine Erkrankung dazu gekommen ist, die stets mit einem GdB von 100 bewertet wird. Glauben Sie nicht, dass die Ihre Sichtweise angewandt haben, dass zu den bestehenden nur etwas neues Zugekommen ist. Die haben völlig neu insgesamt ermittelt und 9 Monate dafür gebraucht. Total sinnlos. Wenn Sie allerdings zur Reha aufgefordert werden, müssen Sie dem leider, so Sie nicht Rehaunfähig sind, nachkommen. Wenn aber erst vor kurzem eine war, muss man schauen, ob die DRV überhaupt eine bewilligt.
Genau, nicht das noch rauskommt, dass die Erwerbsminderung sich zwischenzeitliich gebessert haben könnte.
Aber egal, eine EM-Rente kann ja jederzeit überprüft werden, auch anlasslos.
Die Hoffnung, dass sich Deine Psychose bessert, hat sich ja leider auch zerschlagen.😂
Ach, gab es tatsächlich noch Hoffnung ? 😂
Ach, gab es tatsächlich noch Hoffnung ? 😂
Besser den Satz erneut lesen und versuchen ihn auch zu verstehen,🤦♂️
Vetzieh Dich, Du langweilst mich. Krankes Hirn
Einfach den Typen ignorieren. Der ist doch vom Bus gestreift, total hohl in der Birne. Nur am Stalken, das kranke Hirn
Hallo Ulrich Meyer,
Ihre Sorge ist nachvollziehbar.
Allerdings können Sie erwarten, dass sich die neurologische Klinik auf das Post-COVID-Syndrom fokussieren wird. Eine Neubewertung Ihrer psychischen Erkrankung ist nicht zu erwarten, solange hierfür kein Anlass besteht.
Ihre bestehende Teilerwerbsminderungsrente ist durch das aktuelle Gutachten und die medizinische Einschätzung " unbefristet" gut abgesichert. Sie müssen sich daher in Ihrer aktuellen Situation keine Sorgen machen, dass allein durch die Reha-Maßnahme Ihre Rente gefährdet wird. Nur wenn sich bei Ihnen eine deutlich Verbesserung des Gesundheitszustandes ergibt und die Rentenversicherung dies prüft, könnte eine Änderung erfolgen. Da bei Ihnen aber nach 26 Jahren keine Besserung zu erwarten ist und nun noch eine weitere Erkrankung hinzugetreten ist, wäre eine Aberkennung mehr als unwahrscheinlich.
Bei Unsicherheiten können Sie sich vorab mit dem Sozialdienst der Reha-Klinik in Verbindung setzen und Ihre Situation besprechen.
Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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