Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erneute Reha nach Rezidiv

von Pusteblume17.09.2022 | 07:27
1326 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Im März 2022 wurde bei mir Harnblasenkrebs diagnostiziert und die erste OP fand im gleichen Monat statt, es folgte eine weitere OP, übliches Procedere im Mai diesen Jahres. Sowie eine AHB und dann eine Chemotherapie, die offensichtlich nicht den gewünschten Erfolg brachte, denn schon im September 2022 wurde ein Tumor rezidiv an der selben Stelle per Blasenspiegelung festgestellt, welcher die nächste Op in wenigen Tagen zur Folge hat. Meine Frage: habe ich auf Grund der neuen Situation wiederum Anspruch auf eine AHB?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pusteblume,

ob die Voraussetzungen für eine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufgrund einer Krebserkrankung nach § 15 SGB VI erfüllt sind, kann im Rahmen dieses Forums ebenso wenig geprüft werden, wie ob die Voraussetzungen für eine onkologische Nachsorgeleistung nach § 31 SGB VI vorliegen. Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Leistungen in der Zuständigkeit der Rentenversicherung (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen.

Grundsätzlich ist eine erneute Leistung zur medizinischen Rehabilitation innerhalb von 4 Jahren möglich, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Ist die Erwerbsfähigkeit nicht mehr herstellbar, handelt es sich um eine onkologische Nachsorgeleistung. Auch hier ist grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Primärbehandlung eine erneute Leistung möglich.

Sie sollten über den Sozialdienst des Akutkrankenhauses Kontakt mit der Sachbearbeitung des zuständigen Rentenversicherungsträgers aufnehmen, um Ihr Anliegen zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Janaam 17.09.2022 | 21:33
Am besten mit dem Sozialdienst oder der Onkologie sprechen. Diese haben das Erfahrung.
Daniam 18.09.2022 | 19:32
Ja natürlich Wenn du ne neue Hüfte bekommst und zur Reha gehst und 4 Monate später die zweite neue Hüfte bekommst gehst du ja auch wieder zur Reha
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026