Hallo Elisabeth,
sofern ein Reha-Bedarf aus medizinischer Sicht besteht, ist jederzeit die Kostenübernahme einer Leistung zur Teilhabe möglich, auch vor Ablauf der "First" von 4 Jahren. Ob ein vorzeitiger Reha-Bedarf besteht, wird durch den sozialmedizinischen Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers in der Regel nach Aktenlage entschieden, hierzu sind einschlägige und vor allem aktuelle medizinische Befunde (von Ihrem behandelnden Hausarzt oder auch aktuelle Befunde von Fachärzten) notwendig. Im Rahmen des Forums kann hierzu keine Prognose für Ihren Einzelfall getroffen werden. Eine Antragsstellung ist jedoch sicher empfehlenswert.
Selbst wenn ein negativer Bescheid erteilt wird, hätte dies im Übrigen keine Auswirkungen auf weitere Reha-Anträge. Jeder Reha-Antrag wird anhand der von aktuellen medizinischen Befunden unabhängig erneut geprüft.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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