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Experten-Antwort

erneute Reha schon nach zwei Jahren ?

von Elisabeth18.08.2025 | 17:21
1296 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, ich durfte vor einem Jahr eine Reha (zum ersten Mal) machen, welche mir ausgesprochen gut getan und auch meine Arbeitsfähigkeit sehr positiv im letzten Jahr beeinflusst hat. Im Abschlußgespräch im letzten September meinte die Ärztin in der Rehaeinrichtung, bei meiner chronischen Rheuma Erkrankung würde sie mir raten alle zwei Jahren eine Reha zumachen, da damit gut der jetztige Zustand der Erkankung gehalten bzw. eine Verschlimmung in Schach gehalten werden kann. Ich habe nur mehr 5,5 Jahre bis zur Rente. Möchten aber -sofern es mir gut geht - gerne auch bis dahin arbeiten. Soll/kann ich nächstes Frühjahr wirklich wieder eine Reha beantragen ? Hat jemand Erfahrungen mit so einem kurzen Abstand zwischen ? Wie begründet man das dann richtig. Im Abschlussbereicht der Einrichtung steht der Vorschlag der zweijährigen Wiederholung so nicht. Vielen Dank für Ihre Erfahrungen. Freundliche Grüße Elisabeth

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.08.2025 | 04:40

Hallo Elisabeth,

 

sofern ein Reha-Bedarf aus medizinischer Sicht besteht, ist jederzeit die Kostenübernahme einer Leistung zur Teilhabe möglich, auch vor Ablauf der "First" von 4 Jahren. Ob ein vorzeitiger Reha-Bedarf besteht, wird durch den sozialmedizinischen Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers in der Regel nach Aktenlage entschieden, hierzu sind einschlägige und vor allem aktuelle medizinische Befunde (von Ihrem behandelnden Hausarzt oder auch aktuelle Befunde von Fachärzten) notwendig. Im Rahmen des Forums kann hierzu keine Prognose für Ihren Einzelfall getroffen werden. Eine Antragsstellung ist jedoch sicher empfehlenswert.

 

Selbst wenn ein negativer Bescheid erteilt wird, hätte dies im Übrigen keine Auswirkungen auf weitere Reha-Anträge. Jeder Reha-Antrag wird anhand der von aktuellen medizinischen Befunden unabhängig erneut geprüft.

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Grundsätzlich am 18.08.2025 | 17:34
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Reha vor Ablauf dieser 4-Jahres-Frist, unabhängig davon, ob es im letzten Reha-Bericht steht. Stellen Sie zu gegebener Zeit einen Antrag und schreiben evtl. selber noch dazu, warum Ihnen der kürzere Abstand wichtig ist, in etwa so, wie Sie es hier angegeben haben. Evtl. ist dann ein Widerspruch nötig, aber Sie hätten es zumindest versucht und der Rechtsweg stünde Ihnen dann offen für Widerspruch/Klage
Maluam 19.08.2025 | 09:07
Ja das geht zumindest war es bei mir so, auch Rheuma. Einfach beantragen..Vielen Glück
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