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Erörterungstermin

von Ulrike13.05.2009 | 12:59
1178 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, kann mir jemand sagen was bei so einem Termin beim Landessozialgericht besprochen wird? Muss der Kläger der vom VDK vertreten wird anwesend sein? Gruß Ulrike

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ulrike,

wäre es nicht besser, Sie würden diese Frage mit dem Vertreter des VDK besprechen?

Ganz allgemein gesprochen, werden bei einem Erörterungstermin eben alle Fragen besprochen, die für den Richter noch unklar sind, ggf. Rechtsmeinungen ausgetauscht und auf neue Nachweise verwiesen etc. Das kommt doch aber ganz auf den Sachverhalt an, um den es bei Ihnen geht - da können wir Ihnen hier im Forum leider nicht weiterhelfen.

2 Antworten

katiam 15.05.2009 | 17:09
Jetzt genau: "Das Sozialgericht kann in einem sog. Erörterungstermin den Fall mit den Beteiligten besprechen. Häufig werden dabei Missverständnisse geklärt. Auch die Rechtslage kann in einem persönlichen Gespräch oft verständlicher erläutert werden, als dies schriftlich möglich wäre. Solche Erörterungstermine sind nicht öffentlich. Ein Urteil wird in diesen Terminen nicht gesprochen". Bei 40 J. im Job muss ja was hängenbleiben:)) Gruss kati - ReNo
katiam 15.05.2009 | 17:02
Ulrike, Erörterung der Sach- und Rechtslage. Das ist kein Verhandlungstermin, wo die Kläger und Beklagten ihre Anträge stellen. Gruss kati -ReNo
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