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Experten-Antwort

Eröschen de Anspruches auf Betriebsrente

von Schorsch11.12.2019 | 21:12
124 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tante hat von VBL eine Betriebsrente bezogen. Sie ist am 27.Juli 2018 verstorben. Am 05.12.2019 kommt eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Augustrente. Da die Rente im Voraus bezahlt wurde, würde ich das akzeptieren, aber die Rückforderung kommt mit weit über einem Jahr zu spät. Bin ich zur Rückzahlung verpflichtet? Mir geht es nicht um das Geld, sondern um das Prinzip. Wie ist die Verjahrungzeit? Mit freundlichen Grüßen Stauner Georg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schorsch,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung/Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der betrieblichen Altersversorgung für den öffentlichen Dienst (VBL) zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage direkt an Ihre zuständige VBL verweisen muss.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenschmiedam 12.12.2019 | 12:55
Hallo, man muss schauen welchen Rechtsgrundlagen der Erbringer der Leistung unterliegt. Ob das SGB angewandt werden kann ist fraglich. In der RV verjährt der Anspruch auf Rückzahlung gem. $ 118 SGB VI z.Bsp. normalerweise nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem der RV-Träger von den Gründen für eine Rückforderung Kenntnis erlangt hat. Im Zweifel fragen Sie dort nach, aufgrund welcher Rechtsvorschrift die Rückforderung der überzahlten Rente von Ihnen erfolgt. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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