Hallo helmut1984,
Voraussetzung für die Anerkennung einer Anschlussersatzzeit wäre u. a., dass Sie zu dem in §§ 1 bis 4 Bundesvertriebenengesetz genannten Personenkreis gehören. Wenn Sie einen Vertriebenenausweis haben und während ihrer Zeit als Asylbewerber arbeitslos waren, sollten Sie sich noch einmal an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.