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Experten-Antwort

Ersatzzeiten DDR Flucht

von kaleu22.09.2010 | 21:04
2351 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, wir sind als damalige "Antragsteller auf ständige Ausreise aus der DDR" im Sommer 89 mit viel Glück über Ungarn in die Bundesrepublik geflüchtet. Als gut ausgebildete Akademiker hatten wir bereits nach wenigen Tagen in unserer neuen Heimat Arbeit gefunden und zahlen seither Höchstbeträge in die Rentenkasse ein. Im Rahmen einer von mir beantragten Rentenauskunft bekamen wir, statt einer Antwort, ein Anschreiben des Bundesverwaltungsamtes in Bramsche, wo man uns nach einem Ausweis C fragt. Im Kern geht es um Ersatzzeiten für die 2 Tage der Flucht (Verlassen der DDR am ersten Tag/Ankunft im Aufnahmelager bei Passau am Folgetag). Leider wurden wir über diesen Ausweis nie aufgeklärt, wir hatten damals (und heute) auch kein Interesse, irgendwelche Sonderleistungen abzugreifen, wollten uns selbst etwas aufbauen. Deshalb haben wir auch nie solch einen Ausweis beantragt, der meiner Info nach für DDR Opfer /Inhaftierte usw. ausgestellt war. Kann uns jemand aus dem Expertenkreis sagen, welche Auswirkungen dieser "fehlende" Tag Ersatzzeit hat? Wir finden das Ganze schon sehr merkwürig, bis zum letzen DDR Tag können wir über DDR-SV Buch alle Einkünfte belegen, sollte uns nun wegen unserer Flucht (auf der man für gewöhnlich nicht einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht ;-) Nachteile entstehen? Danke für Eure Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem Vorbeitrag an.

Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Spätaussiedlerbescheinigung liegt die Zuständigkeit bei der Behörde, die die Erstbescheinigung ausgefertigt hat.

Personen, die vor dem 01.01.1993 Vertriebene oder Aussiedler geworden sind, erhalten in der Regel keinen Vertriebenenausweis mehr. Auf Ersuchen einer Behörde (z.B. des Rentenver-sicherungsträgers im Rahmen einer Kontenklärung) muss das Bundesverwaltungsamt das Bestehen der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft prüfen.

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2 Antworten

W*lfgangam 22.09.2010 | 22:00
Hallo kaleu, > Im Kern geht es um Ersatzzeiten für die 2 Tage der Flucht Die Ersatzzeit (EZ) Flucht/Vertreibung kann zu einer besseren Bewertung dieses Monats führen - ggf. auch für unmittelbar nachfolgende Zeiten der Arbeitslosigkeit (die hier nicht vorliegt, von daher bedeutungslos). Die in dem Fluchtmonat liegenden versicherten Entgelte bestehen ja, bis dahin DDR-, anschließend BRD-Entgelte, inzwischen als Beitragszeiten Ost/West anerkannt. Die EZ für diesen Monat wird daneben nochmal separat bewertet - der volle Durchschnittswert all Ihrer Versicherungszeiten (bis dann letztendlich zum Rentenbeginn) wird ermittelt und den bereits aus Ost und Westzeiten vorhandenen Werten gegenüber gestellt. Ist der pauschal ermittelte Wert für die EZ höher, gibt es einen Zuschlag - der möglicherweise im Cent-Bereich liegt. Von daher fragt man sich natürlich nach dem ganzen Aufwand ;-) > Im Rahmen einer von mir beantragten Rentenauskunft bekamen wir, statt einer Antwort, ein Anschreiben des Bundesverwaltungsamtes in Bramsche, wo man uns nach einem Ausweis C fragt. Gehen Sie auf das Schreiben entsprechend ein - und lassen Sie die Mühlen der Behörden weiter mahlen :-) ...schaden kann es Ihnen auf keinen Fall. Gruß w.
kaleuam 08.10.2010 | 19:08
herzlichen Dank für die Beiträge, sie sind für mich sehr hilfreich gewesen.
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